Mecklar, Entstehung und Entwicklung bis 1600

zusammengestellt von Konrad Lipphardt im Jahre 2000


1. Vorbemerkungen
Die Entstehung unseres Heimatortes liegt versunken im Dunkel der Geschichte. Diese Dunkelheit und Namenlosigkeit lichtet sich erst zum Ende der germanischen Völkerwanderung in fränkisch-karolingischer Zeit, dem Beginn des Mittelalters. Bei dem Bemühen, die Geschichte Hessens in dieser Zeit aufzuhellen, sieht sich die Forschung jedoch nach wie vor erheblichen Schwierigkeiten gegenüber, die sich aus der unzureichenden Quellenlage ergeben. Denn erst seit dem Beginn des 8. Jahrhunderts stehen in größerem Umfang zuverlässige schriftliche Nachrichten zur Verfügung. Für die ältere Zeit kommen in erster Linie die Ergebnisse der archäologischen Forschung in Frage. Spärliche Bodenfunde lassen danach den Stamm der Chatten, die Vorfahren der Hessen, als erste germanische Bewohner Nordhessens erkennen. Auch die ersten Bewohner unseres Ortes dürften daher chattischen Stammes gewesen sein. Die Ortsnamenforschung beweist schließlich, dass Mecklar schon in frühester Zeit besiedelt war, wie noch zu schildern sein wird. So mögen es dann ja vielleicht Einwohner von Mecklar gewesen sein, die Sturmius im Jahre 736 den Namen des Ortes genannt haben, an dem später unsere Kreisstadt Hersfeld erwachsen sollte: Haerulfisfeld, das Feld eines gewissen Haerulf. Aber das ist dann wieder eine andere Geschichte.

2. Die Lage Mecklars
Am hohen Ufer der Fulda gelegen wurde die Ansiedlung, die Mecklar genannt wurde, vom jährlichen Hochwasser der Fulda nicht erreicht. Die vor- und frühgeschichtlichen Siedlungen lagen gewöhnlich nicht an den Fernstraßen, da diese das Wasser mieden, während die Menschen das Wasser suchten.1


Hinter dieser Siedlung bot das sanft ansteigende Gelände Ackerboden für eine bäuerliche Bevölkerung. Gleichwohl gab es oberhalb der heutigen Fuldabrücke eine Untiefe des Flusses, an der dieser zumal bei sommerlichem Niedrigwasser leicht zu durchqueren war. Diese Furt wurde noch im vorigen Jahrhundert benutzt und durch mächtige im Flussbett versenkte Eichenstämme so ausgebaut, dass sie auch mit Lasten durchfahren werden konnte. Sie war durch den "Graben", den heutigen Uferweg, zu erreichen. An dessen unterem Ende hielt man vom "Guckstein" aus Ausschau, ob Vorspann für die Fuhrwerke beim Durchqueren des Flusses nötig war. Im Winter saß dann ein Fährman auf dem "Guckstein" und wartete auf seine Fahrgäste.
Georg Landau erwähnt in seiner Schrift über alte Heer- und Handelsstraßen zwei Straßen, die von Weiterode aus nach Nürnberg gingen. Die eine, eine Bergstraße, zog über Friedewald, Schenklengsfeld und Eiterfeld und mündete dort in die Talstraße. Die andere, die Talstraße, blieb im Fuldatal und führte früher wahrscheinlich nur am rechten Ufer nach Hersfeld. Als aber 1494 bei Breitenbach eine Brücke gebaut worden war, so schreibt Landau, führte sie auf dem linken Ufer nach Hersfeld.2 Auf der seiner Schrift beigefügten Karte "Alte Straßen" führt diese Talstraße auf der linken Fuldaseite von Bebra über Blankenheim nach Hersfeld. Die rechtsseitige Straße ist nicht mehr eingezeichnet, wohl aber die von Hersfeld über Kathus und Friedewald nach Hönebach führenden Straßen, sowie die von Weiterode nach Friedewald führende Straße. So liegt Mecklar abseits der Straßen auf der rechten Fuldaseite und innerhalb des von diesen Straßen gebildeten Dreiecks mit den Eckpunkten Bebra/Weiterode, Friedewald und Hersfeld. Den gleichen Befund zeigt auch noch eine Karte der Landstraßen des 16. bis 18. Jahrhunderts bei Rudolf Kellermann.3 Abseits von den Haupthandelswegen, die als Talweg auf der linken Talseite entlang liefen, oder als Höhenwege über die sanften Höhen des Seulingswaldes führten, lag Mecklar also lange Zeit gewissermaßen im Windschatten der größeren Ereignisse.
Dabei sei jedoch nicht zu übersehen, daß der Bereich Hersfeld, das Fuldatal, der Seulingswald und die Gegend um das Fuldaknie bei Bebra schon in vorgeschichtlicher und frühgeschichtlicher Zeit wegen der durch diesen Raum führenden Fernverkehrswege, Zubringerwege, Furten und Straßenknotenpunkten historisch zu einem bedeutenden geographischen Punkt des gesamten Raumes an der Fulda gehörten, meint Wilhelm Södler, der sich dabei auf Schellhases territorialgeschichtliche Studien bezieht.4 So liegen die beiden Orte Mecklar und Meckbach rechts der Fulda in Richtung der Fulda-Werra-Wasserscheide, über die die Straße der "Kurzen Hessen" führte, auf der man von Frankfurt über Friedberg, Grünberg, Alsfeld, Hersfeld und Berka nach Eisenach gelangte.5

3. Gründung des Ortes und Deutung des Namens
Auskunft über das wahre Alter unseres Ortes läßt sich aber an seinem Namen gewinnen. Entstehungszeit und erste namentliche Erwähnung in einer Urkunde sind nämlich keineswegs identisch. Der Ort Mecklar bestand wohl schon sehr lange, ehe sein Name erstmalig erwähnt wurde. Für den ersten Namensbestandteil "Meck" gibt es hinsichtlich der Deutung gewisse Schwierigkeiten bzw. unterschiedliche Meinungen. Die Mutmaßung, Mecklar sei ein Feldlager zur Zeit der Feldzüge des römischen Feldherren Drusus gewesen, wie es schon zu lesen war, erscheint zwar reichlich überzogen und nicht erwiesen. Aber gleichwohl benutzte Drusus bei seinem Eroberungszug bis zur Elbe im Jahre 9 v. Chr. vermutlich die "Kurzen" oder die "Langen Hessen" bis fast an die Werra.6
Eine weitere Deutung dieses Namensbestandteiles lautet, dass unser Dorf die Gründung eines Mannes namens "Makko" ist und der Name damit soviel wie "Ort des Makko" bedeutet. Dagegen erscheint jedoch die Deutung von Dr. Hans Bahlow, der über Deutschlands älteste Fluss- und Ortsnamen forschte, weitaus plausibler zu sein. Er schreibt, indem er auch Mecklar ausdrücklich erwähnt: " ... So ist es denn kein Wunder, wenn sich endlich der Nebel hebt, den seit Jacob Grimms Tagen mythologische Spekulation, methodenlose Willkür und phantastische Theorien über die ältesten Schichten unserer Namenswelt gebreitet haben, und zum ersten Mal den Blick freigibt auf die gewässerreiche Waldlandschaft der Vorzeit - den alleinigen Quellgrund alteuropäischer Namensschöpfung! Daß diese Bodenfeuchtigkeit sich auch in den Namen vieler Waldberge und Anhöhen spiegelt, ist kaum noch bekannt: ........7. Und weiter schreibt er: "Much(e) - Mauch - Mücheln - Mückelbeck - Muckhorst - Mockstadt - Mecklar - Meckbach - Meggemecke - Miegbeck
Mundartlich fortlebend begegnet noch heute das verbreitete Moderwort muk (vergl. lat. mucus "feucht", kelt.-lett. muk- "Sumpf", engl. muck "Kot", ndl. mok "feucht") in schwäb. muche "Moder", hess.-thür. müchen "modern, faulen", nordd. muchelich "muffig", schweiz. mauch "morsch". ............. Varianten sind mek, mik, mak. Dazu Meck(e)bach b. Mecklar a.Fulda, Meckenbach b. Kirn a. Nahe, Meckenheim (Bonn, Speyer), Mecken-: Möckmühl/Württ., Meckel/Eifel. Meckfeld s. Jena. ........."
8 Bezüglich der Fulda schreibt Dr. Hans Bahlow, dass "fuld" (wie ful) Moder und Sumpf bedeute.9
Der zweite Bestandteil des Ortsnamens "lar" deutet auf eine Zeit hin, als das Chattenland Teil des Frankenreiches wurde. Das chattische Wort "lar" wurde in erster Linie in der Zeit vor Christi Geburt bis 500 n. Chr. gebraucht. Heinrich Blum schreibt in seiner Hessischen Heimatgeschichte: " .. Die Ortsnamen beziehen sich anfangs auf das Wasser oder auf die Bodenbeschaffenheit. Wasser heißt appe, affe, aha; später erscheint das Wort in der Endung a in den Namen: Fulda, Ahna, Bebra, Sontra. Quelle und Sumpf heißt in der altdeutschen Sprache mar und findet sich in Vellmar, Weimar, Geismar, Hofgeismar und Hadamar. Der "Ort" an sich überhaupt wurde lar genannt; das Wort lar erscheint in Fritzlar (Friedeslare) und Wetzlar. Der Wald wurde mit loh bezeichnet; ... Das Volk vermehrte sich stark; daher wurden später die Menschen durch Landnot veranlaßt, die Nebenflüsse und Bäche hinaufzugehen und sich in Seitentälern niederzulassen. Es entstanden nun Orte mit den Endungen bach, furt, au, wig und büren. .."10
Auch Philipp Hafner schreibt in seiner Schrift über die Reichsabtei Hersfeld: " Als die Sendboten des Bonifatius von Fritzlar aufbrachen, um weiter östlich eine für eine Klostergründung geeignete Stelle zu suchen, kamen sie nach einem Bericht Eigils in der "Lebensbeschreibung Sturms" in "die Einöde, in der sie fast nichts als Himmel und Erde und ungeheure Bäume erblickten." Darin liegt aber sicherlich eine Übertreibung; die Schilderung Eigils mag wohl für weite Teile des von den Sendboten durchwanderten Berglandes zutreffen, für die Täler der Fulda und Haun mit ihren fruchtbaren Lößflächen kann sie aber nicht gelten. Denn daß diese schon in frühester Zeit besiedelt waren, beweisen die schon der ersten Siedlungsperiode angehörenden Ortsnamen wie Mecklar, Bebra (Biberaha), Aula (Owilaha), Jossa (Jazzaha) u.a." 11 Nach all dem Gesagten wäre Mecklar ein an einer feuchten Stelle liegender Ort, was mit dem weiter oben Gesagten durchaus übereinstimmt.
Wilhelm Södler ist da ganz anderer Meinung. Er schreibt, dass sich Flurnamen, so auch Ortsnamen, stets von einfachsten Grundvoraussetzungen her ableiten. Eine etymologische Deutung des Ortsnamens "Mecklar" verweise in der ersten Silbe, wie bei dem Ortsnamen "Meckbach", auf eine sehr frühe Wortbedeutung für "groß". Die erste Silbe des Ortsnamens "Mecklar" entspricht, so schreibt Wilhelm Södler, dem althochdeutschen Wort "michel" = groß (indogermanisch "magh" = groß, griechisch "megas" = groß, lateinisch "magnus" = groß)12 Die zweite Silbe des Ortsnamens Mecklar, die Silbe "lar", bedeute "unbebaut", "leer", "öde", Land also, das brach liegt und als Weideland, Lager, Gut oder Gehöftplatz benutzt wird. Ferner bezeichne diese Silbe meist Weideplätze, weniger Wohnplätze, Höfe oder Lager, sondern mehr Ödstellen mit Viehhütten, um die sich dann später Ansiedlungen gruppieren. Der Ortsname "Mecklar" sei damit zu deuten als 'großes Weideland' und ebenso auch als 'großes Lager' (auch Kriegslager), mit einem Gut, einem Gehöft. Rückschlüsse aus späteren Urkunden würden darauf hindeuten, dass es sich dabei um einen ehemaligen befestigten königlichen Gutshof (curtis =Wehrcurtis, ein Allod) gehandelt hat, der bereits im 6. Jahrhundert bestanden haben könnte. Da der gesamte Bereich Mecklar auch unmittelbar zum fränkischen Reichsgut in einem besonders gefährdeten Grenzgebiet zählte, seien aus siedlungsgeographischer Perspektive und nach Grundsätzen fränkischer Politik die Anfänge Mecklars an einem Verkehrsweg, einer Fuldafurt und im Bereich der Kirche zu suchen.13
Wer nun auch immer Recht hat, fest steht , dass Mecklar damit auf ein sehr viel höheres Alter zurückblicken kann, als die bisher älteste urkundliche Erwähnung aus dem Jahre 1252 vermuten lässt.

4. Territoriale und gerichtliche Zugehörigkeit Mecklars
Ältester nachweisbarer Besitzer des Bodens, auf dem Mecklar liegt, war das Kloster Hersfeld. Im Jahre 1003 war der Wildbann über den Eherinevirst (virst = Forst), der zur Buchonia gehörte durch eine Schenkung Kaiser Heinrichs II. an das Kloster gekommen. Hinter dem Eherinenvirst verbirgt sich der Heuringswald. Von ihm schreibt Piderit zu Beginn des vorigen Jahrhunderts: "Einen Theil der Ebene, wo jetzt der Eichhof steht, beschattete damals ein Eichenwald, (ein Theil des Heuringswaldes, welcher unter dem Namen Eherineverst in einer Urkunde von 1070 vorkommt) von welchem wir die letzten Reste, einzelne, mächtige Eichbäume, welche hin und wieder an der Straße dem Wanderer ein Ruheplätzchen verschafften, in unseren Tagen fällen sahen."14 Mit der erwähnten Schenkung war das Kloster Hersfeld auch im Besitz des Grund und Bodens um Mecklar, denn auch diese Flur gehörte zum Eherinevirst. Seine Grenze stieß bei Braach von Westen kommend an die Fulda, verlief auf der linken Flussseite nach Süden bis zum "solium Gumberti" (die Einsiedelei des Gumbert), an dessen Stelle das heutige Blankenheim liegt. Sie sprang dann über die Fulda nach Osten, berührte die Wüstungen "Ukevordi" (gegenüber von Blankenheim) und "inferior Nuuuisazi" (südlich von Ronshausen), überschritt den "Yubach" (Ziehbach?) und die "Hirzlaha" (Grabensenkung "Im Hörsel") in deren Oberlauf und gelangte dann in das Bachbett der "deserta Hérafa" (Taube Herfa) eines linksseitigen Zuflusses der Herfa, in dem sie abwärts ging.
Wie die Übertragung des Burg- und des Marktbanns zur allgemeinen Gerichtsbarkeit hinübergeleitet haben, so geschah das auch bei der Übertragung des Wildbanns, denn der Bannherr hatte das Recht, Jagdfrevel zu bestrafen. Gleichzeitig kamen die Hochgerichtsbarkeit und der Besitz der fiskalischen Gerichtsgefälle im Bereich des Wildbannbezirkes in die Hand des Bannherrn. Für die Bannherrschaft galt damit das Gleiche wie für die Immunitätsherrschaft. Nach älterem deutschen Recht verstand man unter Immunität die Ausnahmestellung des Königsgutes und der durch königliches Privileg befreiten Grundherrschaften. Polizei- und Finanzgewalt waren dem Immunitätsherrn überlassen, der sie durch Vögte ausüben ließ. Als geistlicher Grund- und Immunitätsherr bedurfte auch der Abt von Hersfeld der Vögte, die diese Gerichtsbarkeit ausübten. Der Vogt, der "advocatus", vertrat die Kirche nach außen hin und war Richter über die Immunitätsleute. Die Ausdehnung der abteilichen Güter über verschiedene Gaue brachte es mit sich, dass die Abtei zahlreiche Vögte hatte, nach fränkischem Rechte im allgemeinen je einen für jeden Gau, in dem sie Güter besaß. Hersfelder Vögte begegnen uns urkundlich zuerst im Jahre 932. Diese Vögte und auch ihre nächsten Nachfolger waren wahrscheinlich freie Grundbesitzer aus den betreffenden Gauen.
In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts lassen sich verschiedene Veränderungen im Hersfelder Vogteiwesen feststellen. Erstens waren die Vögte nun gräflichen Standes. Zweitens waren mehrere Vögte als Untervögte der Gesamtvogtei jetzt einem Obervogt unterstellt. Drittens setzte sich um 1100 bei den Hersfelder Vögten auch die Erblichkeit der Vogtei durch.15
Seit 1099 läßt sich in den Urkunden ein Graf Giso als Vogt nachweisen. Durch die Vermählung Ludwigs III. von Thüringen, der sich als Landgraf Ludwig I. nannte, mit Hedwig, der Tochter des Grafen Giso IV., kam die Vogtei über Hersfeld zusammen mit der "gisonischen Erbschaft" an die Landgrafen von Thüringen. In einer Urkunde von 1133 finden wir erstmals den Landgrafen von Thüringen als Vogt der Hersfelder Kirche genannt. Im Jahre 1139 ist Landgraf Ludwig I. wiederum als Vogt der Hersfelder Abtei nachweisbar zugleich mit einem Untervogt Bobbo. Ludwig I. vererbte die Vogtei seinem Sohn und Nachfolger, dem Landgrafen Ludwig II., dem Eisernen, der in mehreren Urkunden erwähnt wird. 1156 wird er zusammen mit einem Untervogt Bobbo von Reichenbach genannt. Nach demTode Ludwig II. wurde die Vogtei über die Abtei Hersfeld jedoch nicht an seinen ältesten Sohn, den Landgrafen Ludwig III. , vererbt, sondern sie ging zusammen mit den hessischen Besitzungen auf seinen zweiten Sohn Heinrich Raspe III.über.16
Aus dem Gesagten wird deutlich, wie sich landesherrliche Oberhoheit des Abtes von Hersfeld und die Vogteirechte der zunächst thüringischen, dann hessischen Landgrafen durchdringen, was auf Grund der unterschiedlichen Interessenlage beider Seiten zu Spannungen führte. Der Kampf zwischen Abt und Landgraf um die Vorherrschaft im Immunitätsgebiet wurde in Verträgen, die auf einem Hoftag 1182 in Erfurt und auf einem weiteren Hoftag 1215 in Würzburg geschlossenen wurden, nur in Ansätzen entschieden. Danach und im Zuge gewaltsamer Aneignung konnten die Landgrafen von Hessen ihr Gebiet nach Süden ausdehnen. So büßte die Abtei ein größeres Stück des Wildbannbezirkes von 1003 ein, nämlich einen Teil des späteren Amtes Rotenburg. Eine von den Vögten erbaute Burg spielte bei diesem Verlust auch eine große Rolle. Die Landgrafen von Thüringen hatten an der Grenze des Bannbezirkes zur Sicherung ihrer Vogtei über die Abtei Hersfeld die Burg Rotenberg auf dem Hausberge von Rotenburg rechts von der Fulda angelegt. Schon seit dem Jahre 1170 lassen sich Burgmannen dieser landgräflichen Vogtei-Burg nachweisen. Um die Burg bildete sich nun ein Verwaltungsbezirk, das Amt Rotenburg, das 1372 zuerst urkundlich belegt ist. Entsprechend der Grenzlage seines Zentrums, der Burg Rotenberg, erwuchs dieses hessische Amt aus zweierlei Gebiet, sowohl aus landgräflichem Gebiet als auch aus althersfeldischem innerhalb des Bannbezirkes von 1003 gelegenem Besitz. Dazu zählte die schon im "Breviarium Lulli" genannte "villa Bracho (Braach), die Grenzdörfer des Bannbezirkes Sterkelshausen und Baumbach, die vermutlich vom Hersfelder Abt auf dem linken Fuldaufer in der Gemarkung der Wüstung Breitingen gegründeten Stadt Rotenburg und die Dörfer Lüdersdorf, Breitenbach, Blankenheim, Mecklar und Meckbach. Zu deren Behauptung bzw. endgültigem Erwerb erbaute Landgraf Ludwig I. im Jahre 1416 eine zweite Burg, die Burg Ludwigsau. Sie lag unterhalb der Mündung des Rohrbachs in die Fulda und damit eindeutig auf ehemals Hersfelder Gebiet. Der Bau dieser Burg zeigt recht deutlich, mit welcher Hartnäckigkeit und Rücksichtslosigkeit die hessischen Landgrafen ihre Gebietserwerbungen im Hersfelder Einflussgebiet betrieben. Der Hersfelder Abt konnte nur noch resignierend feststellen, dass der Landgraf diese Burg "uff unsers stiffts grunth unnd eigenthum"17 gebaut habe.
Die Stadt Rotenburg wurde nun, wie schon gesagt, Amtsmittelpunkt für das der Abtei Hersfeld entfremdete Gebiet. Das dortige Obergericht gliederte sich in drei Gerichtsstühle, wobei Mecklar mit Blankenheim, Lüdersdorf und Meckbach dem Gerichtsstuhl in Breitenbach zugeteilt war. Nur das der Hersfelder Abtei unmittelbar unterstellte Kloster selbst und dessen Bezirk der engeren Immunität, von dem die Landgrafen mit ihren vogteilichen Befugnissen ausgeschlossen waren, verblieb bei dem Hersfelder Territorium.18
Mecklar, das also nördlich der neuen Grenze lag, und damit kommen wir wieder zum Anlass dieses Exkurses zurück, war als ehemals Hersfelder Ort nunmehr hessisch geworden. Auch das im 16. Jahrhundert evangelisch gewordene Gebiet der Abtei fiel schließlich samt der Stadt Hersfeld nach dem Westfälischen Frieden von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg beendete, endgültig an die hessischen Landgrafen, nachdem diese schon 1606 nach dem Tode des letzten Abtes Joachim Röll die Administration der Abtei übernommen hatten. Erst das Organisationsedikt des Kurfürsten Wilhelm II. aus dem Jahre 1821 löste die alte Ämterverfassung Kurhessens auf und schuf eine Kreiseinteilung nach preußischem Vorbild. Im Jahre 1836 schließlich wurden die Orte Mecklar und Meckbach mit dem Kreis Hersfeld vereinigt.19 Aber auch die Problematik der Zugehörigkeit hat sich inzwischen erledigt, da beide Landkreise heute zum Kreis Hersfeld-Rotenburg zusammengeschlossen sind.

5. Ersterwähnung und weitere Entwicklung
Endlich, im Jahre 1252, war es dann so weit, dass auch Mecklar, das ja schon so lange existiert haben muss, wie schon weiter oben geschildert, von der Historie für würdig befunden wurde, erstmalig in einer Urkunde erwähnt zu werden. Kehren wir also in die Mitte des 13. Jahrhunderts zurück. Hier ist noch einmal das Kloster Blankenheim zu nennen, das damals noch territorial wie gerichtlich zur Abtei Hersfeld gehörte. Hierhin hatte um 1230 Abt Ludwig das Nonnenkloster verlegt, das sein Vorgänger Siegfried 1190 in Aua im Geisgrunde zu Ehren der Mutter Gottes und des Apostels Johannes gegründet hatte. Das Kloster lag an der Stelle, die schon früher durch die Einsiedelei des Gumbert (s.o.) gewissermaßen ihre Weihe erhalten hatte. Gedacht war es als Versorgungsanstalt für unverheiratete Töchter der hersfeldischen Dienstmannschaft, die in der Umgegend ansässig war, darunter die von Bebra, Breitingen, Braach, Baumbach, Iba, Meckbach, Mecklar, Milnrode, Rotenberg und Ronshausen. Auf diese Weise erhielt das Kloster durch Schenkungen und Mitgift der neu eintretenden Nonnen ausreichenden Besitz, so dass seine Existenz sichergestellt war. 20 Die Äbtissin des Klosters Heerse in Westfalen, Gertrud, schenkte dem Kloster Blankenheim die Güter, die ihr eigenes Kloster in Owa (eine Wüstung bei Meckbach) besaß (1233). Die Nonnen von Blankenheim konnten sich sogar der Gunst einer Königin zu erfreuen. Beatrix, die Witwe des deutschen Königs Heinrich Raspe (+ 1247), gab ihnen ihre Güter in Hergershausen. Helfrich, ein Rotenburger Kastellan, muß ebenfalls ein besonderes Vertrauen zu ihnen gehabt haben. In einer Urkunde vom 30. Juli 1252, zu deren Beglaubigung mehrere Zeugen genannt werden, legte er die Sorge für das Seelenheil ("pro salute anime") seiner Familie in die Hände der Nonnen von Blankenheim. Dem Seelenheil seiner Gattin Elisabeth gelten 4 Mansen in Braunhausen und für sein eigenes 5 Solidi Zins aus den Gütern in Owa bei Meckbach und Lehen, die er in Hergershausen hatte. Helfrich fügte dem allen noch eine Manse in Mecklar hinzu. Unter einer Manse verstand man einen Hof mit einer Hufe Ackerland, wobei eine Hufe etwa 30 Morgen entsprach. So heißt es in dieser für Mecklar so bedeutsamen Urkunde: " ... Item contulimus ipsi ecclesie I. mansum in Mekelar ad luminaria ......"21 Wörtlich in das Deutsche übersetzt lautet dieser Satz: ... Ebenso haben wir entrichtet (aufgebracht, beigetragen, beigesteuert u.ä.) der Kirche selbst eine Manse in Mekelar für die Lampen. ..." Die Pacht von diesem Hofe sollte also für die Beleuchtung der Kirche verwendet werden.
In der Folgezeit wird dann auch Mecklar hin und wieder in Urkunden erwähnt, was aber mehr einer um Dokumentation der Ereignisse bemühten Bürokratie als einer nun etwa gewachsenen Bedeutung Mecklars zuzuschreiben ist. So werden Mecklar und Meckbach 1387 genannt, als beide Orte zusammen mit dem Schloss Friedewald in den Kämpfen Landgraf Hermanns II. als hessischer Besitz an die Herren von Buchenau verpfändet wurden. Im Jahre 1498 erscheint Mecklar in Rentmeisterrechnungen des Obergerichtes Rotenburg, zu dessen Gerichtsstuhl in Breitenbach es gehörte. (s.o.) Im Rotenburger Salbuch von 1538 wird durch einen Grenzzug zwischen Hessen und Hersfeld noch einmal die Zugehörigkeit Mecklars zur Jurisdiktion des Amtes Rotenburg bestätigt.

6. Schlussbetrachtung
Zieht man ein Resümee aus dem Geschilderten, so erscheint Mecklar als ein sehr alter Ort, der bereits in der Frühzeit unseres Landes gegründet wurde. Zunächst lag er im chattischen Grenzgebiet zu Thüringen, danach im Randgebiet des Frankenreiches zu den Sachsen. In einer umstrittenen Grenzlage blieb Mecklar zunächst auch, als unser Gebiet in die Mitte Deutschlands rückte. Diesmal stritten die Reichsabtei Hersfeld und die Landgrafschaft Hessen um die Einflußnahme in unserem Gebiet, wobei letztere Sieger blieb, wie wir gesehen haben. So blieb denn Mecklar lange ein bescheidenes Bauerndorf, etwas abseits der Hauptverkehrswege liegend und in Urkunden kaum erwähnt. Seine Einwohner waren zunächst wohl Dienstmannen des Hersfelder Klosters oder auch Abhängige anderer wohlhabender Herren, deren Grund und Boden man verschenken und verpfänden konnte. Die alte bäuerliche Freiheit war schon lange vernichtet worden. Ehrmindernde Abgaben hatte man den Bauern zum Zeichen ihrer persönlichen Unfreiheit auferlegt. Ihre Rechte in Bezug auf die Gemeindegüter wie Wald und Weide hatte man beschränkt und eine Überfülle von Verpflichtungen und Dienstleistungen war ihnen aufgebürdet worden.22 So war das Leben in jenen Zeiten sicher mühevoll und wenig beschaulich oder gar abwechslungsreich. Der Bauernkrieg, der auch in das Hersfelder Gebiet hineinreichte und das Eingreifen des Landgrafen Philipp erforderlich machte, mag als Beleg für die schlimme Lage dienen, in der sich die einfache Landbevölkerung befand. Die Verhältnisse in Mecklar dürften sich in keiner Weise von denen in anderen Gegenden unseres Landes unterschieden haben, auch wenn es dafür keine unmittelbaren Belege gibt. Das folgende Jahrhundert brachte indes sicherlich keine Besserung. Der Dreißigjährige Krieg brach über Deutschland herein und brachte auch in unserer Gegend Not und Tod. Aber das ist dann auch wieder eine andere Geschichte.

7. Fußnoten
1 vergl.: Rudolf Kellermann und Wilhelm Treue: Die Langen und die Kurzen Hessen, Auf alten Wegen von Homberg und Alsfeld nach Osterode, Herausgegeben von den Kamax-Werken, Rudolf Kellermann, Osterode am Harz, Homberg (Oberhessen) und Alsfeld, 1970, S. 20
2 vergl.: Georg Landau: Beiträge zur Geschichte der alten Heer- und Handelsstraßen in Deutschland, Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde, Heft 1, Bärenreiter-Verlag Kassel und Basel, 1958, S. 85
3 vergl.: Rudolf Kellermann und Wilhelm Treue, s.o., S. 3
4 vergl.: Wilhelm Södler: Spuren der Vergangenheit, Frühmittelalterliche und mittelalterliche Spuren in Ludwigsau-Mecklar, im Eigenverlag 1999 - 2000, S. 12/13
5 vergl.: Rudolf Kellermann und Wilhelm Treue, s.o. S. 32
6 vergl.: Rudolf Kellermann und Wilhelm Treue, s.o. S. 16
7 Dr. Hans Bahlow: DEUTSCHLANDS ÄLTESTE FLUß- UND ORTSNAMEN, Teil 2, erschienen im Verlage desVerfassers, Hamburg 1963 S . 8/9
8 Dr. Hans Bahlow: DEUTSCHLANDS ÄLTESTE FLUß- UND ORTSNAMEN, Teil 2, erschienen im Verlage desVerfassers, Hamburg 1963, S. 111
9 vergl. Dr. Hans Bahlow, ebenda S. 179
10 Heinrich Blum:Hessische Heimatgeschichte, Im Bärenreiter-Verlag zu Kassel 1933, S. 23
11 Philipp Hafner: Die Reichsabtei Hersfeld bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts; Hersfeld im Jubeljahr 1936, Zweite , neu bearbeitete Auflage, Hans Ott Verlag - Druck der Hoehlschen Buchdruckerei Hersfeld, S. 1
12 vergl. Wilhelm Södler: Spuren der Vergangenheit, Frühmittelalterliche und mittelalterliche Spuren in Ludwigsau-Mecklar, im Eigenverlag 1999 - 2000, S. 48
13 vergl.: Wilhelm Södler, s.o., S. 49
14 Franz Carl Theodor Piderit: Denkwürdigkeiten von Hersfeld, Hersfeld 1829, im Industrie-Comptoir, S. 36
15 vergl.: Elisabeth Ziegler: Das Territorium der Reichsabtei Hersfeld, Schriften für Landeskunde von Hessen und Nassau in Verbindung mit Marburger Fachgenossen herausgegeben von EDMUND STENGEL, 7. Stück, N.G. Elwert´sche Buchhandlung (Kommissionsverlag), Marburg 1939, S. 14 ff
16 vergl.: Elisabeth Ziegler, ebenda S. 15 ff
17 Mutmaßliche Supplik des Hersfelder Abtes an den Landgrafen wegen hessischer Übergriffe in der Gegend des Seulingswaldes, der Fulda und des Baches Solz, nach Elisabeth Ziegler,s.o. S. 202
18 vergl.: Elisabeth Ziegler, ebenda, S. 145
19 vergl.: Karl Schellhase: Territorialgeschichte des Kreises Rotenburg an der Fulda und des Amtes Friedewald, N.G. ELWERTsche Verlagsbuchhandlung (Kommissionsverlag), Marburg 1970, S. 121 ff
20 vergl: Karl Schellhase, ebenda, S. 65 ff
21 Helfrich Bernhard Wenck: Hessische Landesgeschichte, Dritter Band, Frankfurt und Leipzig 1803; Urkundenbuch, S. 123
22 vergl.: Wilhelm Neuhaus: Geschichte von Hersfeld, Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Auflage, Hans Ott-Verlag , Bad Hersfeld, S. 141

8. Literatur / Quellen

Dr. Hans Bahlow: DEUTSCHLANDS ÄLTESTE FLUß- UND ORTSNAMEN, Teil 2, erschienen im Verlage des Verfassers, Hamburg 1963

Heinrich Blum: Hessische Heimatgeschichte, Im Bärenreiter-Verlag zu Kassel 1933

Philipp Hafner: Die Reichsabtei Hersfeld bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts; Hersfeld im Jubeljahr 1936, Zweite , neu bearbeitete Auflage, Hans Ott Verlag - Druck der Hoehlschen Buchdruckerei Hersfeld

Walter Heinemeyer: Das Werden Hessens, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 50, N.G.Elwer Verlag (Kommissionsverlag), Marburg 1986

Rudolf Kellermann und Wilhelm Treue: Die Langen und die Kurzen Hessen, Auf alten Wegen von Homberg und Alsfeld nach Osterode, Herausgegeben von den Kamax-Werken, Rudolf Kellermann, Osterode am Harz, Homberg (Oberhessen) und Alsfeld, 1970

Landau, Georg: Beiträge zur Geschichte der alten Heer- und Handelsstraßen in Deutschland, Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde, Heft 1, Bärenreiter-Verlag Kassel und Basel, 1958

Wilhelm Neuhaus: Auf den Spuren der Abtei Hersfeld in deutschen Gauen, Hans Ott- Verlag, Hersfeld 1941

Wilhelm Neuhaus: Geschichte von Hersfeld, Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Auflage, Hans Ott-Verlag , Bad Hersfeld

Franz Carl Theodor Piderit: Denkwürdigkeiten von Hersfeld, Hersfeld 1829, im Industrie-Comptoir

Karl Schellhase: Territorialgeschichte des Kreises Rotenburg an der Fulda und des Amtes Friedewald, N.G. ELWERTsche Verlagsbuchhandlung (Kommissionsverlag), Marburg 1970

Wilhelm Södler: Spuren der Vergangenheit, Frühmittelalterliche und mittelalterliche Spuren in Ludwigsau-Mecklar, im Eigenverlag 1999 - 2000 (W. Södler, Beim Kalkofen 8, 36211 Alheim-Heinebach)

Helfrich Bernhard Wenck: Hessische Landesgeschichte, Dritter Band, Frankfurt und Leipzig 1803; Urkundenbuch

Elisabeth Ziegler: Das Territorium der Reichsabtei Hersfeld, Schriften für Landeskunde von Hessen und Nassau in Verbindung mit Marburger Fachgenossen herausgegeben von EDMUND STENGEL, 7. Stück, N.G. Elwert´sche Buchhandlung (Kommissionsverlag), Marburg 1939



BEILAGEN

Mecklar, seine Entstehung und Entwicklung bis 1600


Dr. Hans Bahlow: DEUTSCHLANDS ÄLTESTE FLUß- UND ORTSNAMEN, Teil 2, erschienen im Verlage desVerfassers, Hamburg 1963

S.8/9: So ist es denn kein Wunder, wenn sich endlich der Nebel hebt, den seit Jacob Grimms Tagen mythologische Spekulation, methodenlose Willkür und phantastische Theorien über die ältesten Schichten unserer Namenswelt gebreitet haben, und zum ersten Mal den Blick freigibt auf die gewässerreiche Waldlandschaft der Vorzeit - den alleinigen Quellgrund alteuropäischer Namensschöpfung! Daß diese Bodenfeuchtigkeit sich auch in den Namen vieler Waldberge und Anhöhen spiegelt, (S.9) ist kaum noch bekannt: .........
S. 111: Much(e) - Mauch - Mücheln - Mückelbeck - Muckhorst - Mockstadt - Mecklar - Meckbach - Meggemecke - Miegbeck
Mundartlich fortlebend begegnet noch heute das verbreitete Moderwort muk (vergl. lat. mucus „feucht“, kelt.-lett. muk- „Sumpf“, engl. muck „Kot“, ndl. mok „feucht“) in schwäb. muche „Moder“, hess.-thür. müchen „modern, faulen“, nordd. muchelich „muffig“, schweiz. mauch „morsch“. ............. Varianten sind mek, mik, mak. Dazu Meck(e)bach b. Mecklar a.Fulda, Meckenbach b. Kirn a. Nahe, Meckenheim (Bonn, Speyer), Mecken-: Möckmühl/Württ., Meckel/Eifel. Meckfeld s. Jena. .........
S. 179: fuld (wie ful) „Moder, Sumpf“, daher die Fulda (für die E Schröder ein Fulithi „Fohlenplatz“ erfand!); ....


Heinrich Blum: Hessische Heimatgeschichte, Im Bärenreiter-Verlag zu Kassel 1933

S.23: 13 Die erste Ortssiedlung in Hessen; Der Büraberg, ein fränkisches Grenzkastell ................. Die Ortsnamen beziehen sich anfangs auf das Wasser oder auf die Bodenbeschaffenheit. Wasser heißt appe, affe, aha; später erscheint das Wort in der Endung a in den Namen: Fulda, Ahna, Bebra, Sontra. Quelle und Sumpf heißt in der altdeutschen Sprache mar und findet sich in Vellmar, Weimar, Geismar, Hofgeismar und Hadamar. Der „Ort“ an sich überhaupt wurde lar genannt; das Wort lar erscheint in Fritzlar (Friedeslare) und Wetzlar. Der Wald wurde mit loh bezeichnet; ...................... Das Volk vermehrte sich stark; daher wurden später die Menschen durch Landnot veranlaßt, die Nebenflüsse und Bäche hinaufzugehen und sich in Seitentälern niederzulassen. Es entstanden nun Orte mit den Endungen bach, furt, au, wig und büren.

Philipp Hafner: Die Reichsabtei Hersfeld bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts; Hersfeld im Jubeljahr 1936, Zweite , neu bearbeitete Auflage, Hans Ott Verlag - Druck der Hoehlschen Buchdruckerei Hersfeld

S. 1: Als die Sendboten des Bonifatius von Fritzlar aufbrachen, um weiter östlich eine für eine Klostergründung geeignete Stelle zu suchen, kamen sie nach einem Bericht Eigils in der „Lebensbeschreibung Sturms“ in „die Einöde, in der sie fast nichts als Himmel und Erde und ungeheure Bäume erblickten.“ Darin liegt aber sicherlich eine Übertreibung; die Schilderung Eigils mag wohl für weite Teile des von den Sendboten durchwanderten Berglandes zutreffen, für die Täler der Fulda und Haun mit ihren fruchtbaren Lößflächen kann sie aber nicht gelten. Denn daß diese schon in frühester Zeit besiedelt waren, beweisen die schon der ersten Siedlungsperiode angehörenden Ortsnamen wie Mecklar, Bebra (Biberaha), Aula (Owilaha), Jossa (Jazzaha) u.a. Und für Hersfeld selbst haben wir die in den Jahren 1921 und 1922 in der Stiftskirche vorgenommenen Ausgrabungen mit Sicherheit ergeben, daß sich hier schon in der Latène-Zeit eine Niederlassung befunden hat. Auch die Kreuzung zweier uralten Straßen, einer nord-südlichen und einer west-östlichen, machen die frühe Besiedlung dises Ortes wahrscheinlich.


Walter Heinemeyer: Das Werden Hessens, Veröffentlichungen Der Historischen Kommission für Hessen, 50, N.G.Elwer Verlag (Kommissionsverlag), Marburg 1986

S.49: In der hessischen Gruppe sind, wie gesagt, die Chatten zu sehen. Ihr Kerngebiet sind die Beckenlandschaften um Fritzlar bis zur unteren Diemel, dazu gehören kleinere besiedelte Gebiete in Waldeck, an der Werra, um Hersfeld und Fulda, Im Amöneburger und im Gießener Becken. Ob es sich bei den kleineren Siedlungskammern um chattische Teilgruppen oder um ursprünglich selbständige Stämme handelt, wofür die Nennung eigener Stammesnamen bei Ptolemaios spräche, bleibt unklar; sicher ist, das alle den Römern als „Chatten“ gegenübertreten, sie also politisch-militärisch zusammengeschlossen sind.
S.127: Bei dem Bemühen, die Geschichte Hessens in dieser Zeit aufzuhellen, sieht sich die Forschung nach wie vor erheblichen Schwierigkeiten gegenüber, die sich aus der unzureichenden Quellenlage ergeben. Denn erst seit dem Beginn des 8. Jahrhunderts stehen in größerem Umfang zuverlässige schriftliche Nachrichten zur Verfügung. Für die ältere Zeit kommen in erster Linie die Ergebnisse der archäologischen Forschung in Frage. Sie konnte gerade in den letzten Jahrzehnten erheblich vermehrt werden und ermöglichen jetzt ein gegenüber früher verhältnismäßig klares Bild, für das aber auch in der Zukunft mit Erweiterungen und Verschiebungen zu rechnen ist, ohne daß freilich grundsätzliche Veränderungen zu erwarten wären. Ergänzend hinzu treten vor allem Erkenntnisse, die aus der Untersuchung der Ortsnamen in Verbindung mit der Landesnatur gewonnen wurden und die einen Einblick in die Besiedlungsgeschichte ermöglichen.
S.130: Der Osten und Nordosten des heutigen Landes Hessen gehörte ebenfalls nachweislich seit der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts zum Frankenreich. Denn diese Gebiete waren unmittelbar betroffen, als Chlodwigs Sohn Theuderich I., dem nach dem Tode des Vaters 511 die Königsherrschaft im Ostteil des Reiches, im künftigen Austrasien, zugefallen war, im Jahre 531, wie erwähnt, das Reich der Thüringer eroberte und auf die Dauer dem fränkischen Reichsverband eingliederte, nachdem das thüringische Königsgeschlecht ausgeschaltet war (534). Das Stammesgebiet der Thüringer und damit auch ihr Königreich erstreckten sich nämlich nach Westen über die Werra hinaus bis zur Wasserscheide zwischen Werra und Fulda. So hat sich beispielsweise im unteren Werratal von Wanfried über Eschwege bis unterhalb Witzenhausen, das erst nach der Mitte des 13. Jahrhunderts in den Auseinandersetzungen um das Erbe der ludowingischen Landgrafen von Thüringen an die Landgrafen von Hessen aus dem Hause Brabant kam, die einstige Zugehörigkeit zu Thüringen bis heute in der Mundart der Bevölkerung erhalten. Ebenso zeigen etwa die Funde des frühmittelalterlichen Friedhofes von Hilmes im Bergland ostwärts von Hersfeld, daß hier im 8. Jahrhundert Angehörige des thüringischen Stammes wohnten.
S.131/132: Der nördliche Teil Hessens zwischen den Ausläufern des Rothaargebirges im Westen und der alten thüringischen Grenze ostwärts der Fulda sowie von der Diemel im Norden bis vor die Wetterau und zu den Ausläufern des Vogelsberges im Süden, insbesondere die Beckenlandschaften der Westhessischen Senke mit der Fritzlar-Waberner Ebene und dem Kasseler Becken, gelten als das Kerngebiet des Stammes der Chatten, der zuletzt am Anfang des 3. Jahrhunderts eindeutig in den Quellen bezeugt wird. Dieses Gebiet erscheint beim Widereinsetzen der schriftlichen Überlieferung zu Anfang des 8. Jahrhunderts ebenfalls als fester Bestandteil des Frankenreiches. Die oben skizzierte Entwicklung in den südlich angrenzenden Gebieten und in Thüringen zeigt das nördliche Hessen bereits in der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts im Westen, Süden und Osten von fränkischem Herrschaftsgebiet umgeben; hinzu kommen im Norden, wenn auch etwas weiter entfernt, an der Lippe die ebenfalls fränkischen Brukterer (Boruktuarier), bis sie am Ende des 7. Jahrhunderts von den Sachsen unterworfen wurden. Daher wird, wie von der Forschung heute zweifellos zu Recht angenommen, auch das nördliche Hessen spätestens seit der Eroberung des Thüringerreiches, wahrscheinlich aber schon vorher, zum Herrschaftsbereich der Franken gehört haben. Hierfür mag auch die Nachricht in der Frankengeschichte Gregors von Tours sprechen, der Kölner König Sigibert habe den Tod auf der Jagd jenseits des Rheines in der „Buconia silva“ (im Buchenwald) gefunden; ob es sich aber um die seit dem 8. Jahrhundert als „Buchonia“ häufig genannte Landschaft um Fulda und Hersfeld handelte oder um die weiter nördlich bis zum Kaufunger Wald sich erstreckenden Waldgebirge, die ebenfals unter (S.132) diesem Namen begegnen, oder gar, wie aufgrund der in der Frühzeit weiteren Verbreitung der Buche in den höheren Lagen des nördlichen Hessen nicht auszuschließen ist, um ein weiter im Westen gelegenes Waldgebiet, muß offenbleiben.
Konnte die Folgerung, auch das nördliche Hessen habe schon vor dem 8. Jahrhundert unter fränkischer Herrschaft gestanden, gleichsam nur auf indirektem Wege gewonnen werden, so sprachen lange Zeit auch nur einige wenige Bodenfunde für einen fränkischen Einfluß bereits in merowingischer Zeit auf diese Landschaften. Darüber hinaus schien es bis vor kurzem nicht einmal möglich zu sein, die fortdauernde Besiedlung des einst von den Chatten bewohnten Landes nach dem 4. Jahrhundert archäologisch sicher zu belegen, so daß sogar eine völlige Siedlungsleere während der Völkerwanderungszeit erwogen wurde. Inzwischen konnte in der bis zum Ende des 4. Jahrhunderts dicht besiedelten Fritzlar-Waberner Ebene an mehreren Stellen die ununterbrochene Weiterbenutzung der Siedlungsplätze über das 4. Jahrhundert hinweg bis in das frühe Mittelalter hineinnachgewiesen werden. Gleichwohl wird noch immer eine erhebliche Verringerung der Bevölkerung gegenüber den ersten nachchristlichen Jahrhunderten angenommen. Zu bedenken bleibt freilich, daß eine verhältlichmäßig große Zahl von heute noch bestehenden Ortschaften Namen der ältesten, vorfränkischen Schicht tragen, so insbesondere in der Fritzlar-Waberner Ebene und im Kasseler Becken, weniger hingegen im Amöneburger Becken. Hier sind besonders die Ortsnamen mit den Suffixen -lar (z.B. Fritzlar) und -mar (z.B. Geismar) sowie die unverändert als Ortsnamen übernommenen Gewässernamen (z.B. Bauna) zu nennen. Daher stellt sich die Frage, ob nicht doch jedenfalls in den siedlungsgünstigen Beckenlandschaften der Westhessischen Senkenzone mit einer dichteren Besiedelung auch zwischen dem 4. und 8. Jahrhundert zu rechnen ist, die lediglich archäolo-gisch bisher noch nicht nachgewiesen werden konnte.
S.133: So ergibt sich für das Gebiet des heutigen Landes Hessen, insgesamt gesehen, um die Mitte des 7. Jahrhunderts etwa folgendes Bild. Der Süden, der Westen und Mittelhessen bis in die Gießener Gegend standen nicht nur seit langem unter fränkischer Herrschaft, sondern wurden zudem von einer fränkischen Besiedlung erfaßt, die einer Landnahme gleichkam. Im alten chattischen Gebiet im Norden und im Osten, Teil des ehemaligen thüringischen Reiches, konnten dagegen Bevölkerung und Siedlung ihre Eigenständigkeit bewahren und anscheinend auch ihre jeweilige innere Verfassung weitgehend behalten, auch hier unter der unumstrittenen politischen Herrschaft der Franken.
S.135: Inzwischen hatten sich freilich auch die politischen Voraussetzungen für die weitere Ausbreitung des Christentums grundlegend gewandelt. Denn spätestens seit dem beginnenden 6. Jahrhundert erstreckte sich, wie erwähnt, die fränkische Herrschaft über das gesamte südliche und mittlere Hessen, wo inzwischen eine starke fränkische Siedlung eingesetzt hatte, und darüber hinaus nach Norden und Nordosten sowie seit den dreißiger Jahren noch weiter bis nach Thüringen. Zum anderen war, wie gleichfalls bereits erwähnt, das Frankenreich seit der Taufe des Königs Chlodwigs zu einem christlichen Reich geworden und stand die christliche Kirche des Reiches nun allgemein unter dem Schutz des Königs. Bereits von der Wiederbegründung des Mainzer Bistums (um die Mitte des 6. Jahrhunderts) an wurde der erste Bischof nachhaltig durch das Königshaus gefördert; seit dieser Zeit dauerte die enge Verbindung der Bischöfe zum fränkischen und später deutschen Königtum über das ganze Mittelalter hinweg an.
S.136: Hatte ursprünglich das Christentum im Römischen Reich zuerst in den unteren Bevölkerungsschichten Fuß gefaßt, so erreichte die christliche Mission im Frankenreich - wie in anderen germanischen Reichen und auch später zur Zeit Karls des Großen bei den Sachsen - zunächst die Oberschicht; bei der Taufe König Chlodwigs im Jahre 498 (499) war eine große Zahl seiner Gefolgsleute und Großen mit ihrem König gemeinsam in Reims zum neuen Glauben übergetreten. ................... Sie und ebenso die Amtsträger der königlichen Verwaltung spielten neben den gleichsam amtlichen Missionaren der Bischöfe ohne Zweifel eine nicht geringe Rolle bei der Ausbreitung des Christentums in Süd- und Mittelhessen, ohne daß die jeweiligen Anteile sich noch gegeneinander abgrenzen ließen. Insbesondere dürfte sich die Beteiligung des Königtums und des grundherrlichen Adels bei der Anlage von Eigenkirchen spürbar ausgewirkt haben; ................
S.145: Auch das fränkische Königtum beteiligte sich offenkundig unmittelbar an diesem Landesausbau. Das zeigen die, wenn auch selteneren, Ortsnamen, die nicht einen Personennamen, sondern Begriffe enthalten, wie etwa die mehrfach vertretenen Mühl- oder Holzhausen. Vereinzelt treten auch „orientierte“ -heim-Orte auf, besonders geschlossen um Homberg, wo Ostheim, Sondheim (d.h. Südheim), +Westheim und wohl auch +Nordwich zusammen mit den dortigen -hausen-Orten Mühlhausen und Holzhausen auf eine planmäßige Besiedelung bzw. Namengebung durch den fränkischen Staat hindeuten. Nicht zuletzt wirkten seit der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts auch die inzwischen entstandenen Köster, in erster Linie Fulda und Hersfeld, auf ihren Besitzungen an diesem ersten großen Landausbau mit.
S.148: Während am Mittelrhein und auch im Rhein-Main-Gebiet Beziehungen zwischen den Grafschaften und den Gauen ähnlich den Verhältnissen im Westen des Frankenreiches zwar vermutet werden, sich aber nicht nachweisen lassen, sind für das mittlere und nördliche Hessen einigermaßen sichere Aussagen über die Ausdehnung der karolingischen Grafschaften trotz wiederholter Bemühungen bisher noch nicht möglich. ......................Zur „Frankisierung“, wie die vollständige Eingliederung des Landes und seiner angestammten Bevölkerung in das Frankenreich auch genannt wird, gehörte insbesondere auch die Aufnahme in den christlichen Kulturkreis.
S.153: Träger der Staatsgewalt im ostfränkischen Reich wurde mit dem Königtum Konrads I. (911 - 918) der Stamm der Franken im heutigen Hessen. Doch sollte die Zukunft zeigen, daß seine Kraft nicht ausreichte, das Königtum auf die Dauer in der geographischen Mitte des Reiches zu halten; mit der Wahl Heinrichs I. im Jahre 919 im hessischen Fritzlar auf fränkischem Boden übernahm es für die nächsten hundert Jahre der Stamm der Sachsen.
S.161: Gaunamen, die zum Teil als Landschaftsnamen noch heute lebendig sind, erwecken den Anschein, daß der hessische Raum in der ottonischen und salischen Kaiserzeit in Gaue (pagi) gegliedert war. Im Norden dehnte sich zwischen der Diemel und der Mai-Weser-Wasserscheide, dem Rheinischen Schiefergebirge und der Wasserscheide zwischen Fulda und Werra der Hessengau. Seit der jüngeren Steinzeit durchgehend besiedelt, war das fruchtbare Land von Fritzlar bis Kassel in römischer Zeit das Wohngebiet der Chatten und ihrer Nachkommen, der Hessen.


Landau, Georg: Beiträge zur Geschichte der alten Heer- und Handelsstraßen in Deutschland, Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde, Heft 1, Bärenreiter-Verlag Kassel und Basel, 1958

S. 41/42: Straße von Hersfeld nach Berka. Von Hersfeld führte die Sraße in zwei Linien über den Seulingswald, von denen die eine die Unter-, die andere die Oberstraße genannt wurde. Jene ging über (S. 42) Kathus oder über Friedewald, überstieg die Hochfläche des Gebirges, die „Ebenung“, wo ehemals das Dorf Einsiedel lag, und führte an dem s.g. Nadelöhr und den drei heiligen Stöcken hin nach Hönebach. Die Unterstraße berührte ebenfalls Friedewald, zog durch die Wolfsgrube, den Marbach hinab, und nach Dankmarshausen. Zu Berka schritten beide vereinigt die Werra und zogen über Gerda, Dittersberg, Oberellen nach Eisenach.
S. 52: Die älteste Quelle, die uns über Straßen in der Richtung über den Untermain und Thüringen nähere Nachricht gibt, ist die Lebensbeschreibung des h. Sturm. Als Sturm nämlich im Jahre 736 an der Fulda herauf in den Buchenwald zog, um eine zur Anlegung eines Klosters geeignete Stätte zu suchen, fand er bereits eine über die Fulda führende Straße, auf welcher die Kaufleute aus Thüringen nach Mainz zogen. Nachdem erzählt worden war, daß von der zu Hersfeld befindlichen Zelle weiter aufwärts gezogen sei, heißt es: Tunc quadam die dum pergeret, pervenit ad viam, quae a Thuringorum regione mercandi causa ad Mogontia pergentes ducit, ubi platea illa super flumen Fuldam vadit, ibi magnam Sclavorum magnitudinem eiusdem fluminis alveo natantes etc. .......
S. 85: Noch zwei andere Straßen gingen von Weiterode aus, beide nach Nürnberg. Die eine, eine Bergstraße, zog über Friedewald, Schenklengsfeld und Eiterfeld und mündet daselbst in die Talstraße. Diese blieb im Fuldatale, früher wahrscheinlich nur am rechten, seit 1494, wo bei Breitenbach eine Brücke gebaut wurde, aber am linken Ufer. Sie führte nach Hersfeld und von da in zwei Armen entweder auf der alten Bergstraße, welche längs der Fulda hinauflief, oder im Tale über Hünfeld nach Fulda.
*Anmerkung: G. Landau erwähnt neben dem oben Genannten die Talstraße nicht weiter. Auf der seiner Schrift beigefügten Karte „Alte Straßen“ führt diese Talstraße auf der linken Fuldaseite von Hersfeld über Blankenheim nach Bebra. Die rechtsseitige Straße ist nicht eingezeichnet, wohl aber die von Hersfeld über Kathus und Friedewald nach Hönebach führenden Straßen sowie die von Weiterode nach Friedewald führende Straße. So liegt Mecklar abseits der Straßen auf der rechten Fuldaseite und innerhalb des von diesen Straßen gebildeten Dreiecks mit den Eckpunkten Hersfeld, Bebra/Weiterode und Friedewald.


Rudolf Kellermann und Wilhelm Treue: Die Langen und die Kurzen Hessen, Auf alten Wegen von Homberg und Alsfeld nach Osterode, Herausgegeben von den Kamax-Werken, Rudolf Kellermann, Osterode am Harz, Homberg (Oberhessen) und Alsfeld, 1970

S. 16: Nach dem Eroberungszug des römischen Feldherren Drusus im Jahre 9 V. Chr. bis zur Elbe, wobei er vermutlich die „Kurzen“ oder die „Langen“ Hessen bis fast an die Werra benutzte, hat von dem Raum um Friedberg aus die Niederhessische Senke der römische Feldherr Germanicus sechs Jahre später* einen Rachefeldzug gegen die Chatten wegen deren Teilnahme am Freiheitskampf des Arminius und an der Varus-Schlacht im Jahre 9 nach Chr. unternommen, der tief in ihr Land führte.
*Anmerkung: Germanicus, Sohn des Claudius Drusus, erhielt den Beinamen G. für seine Siege über die Germanen in den Jahren 13 - 16 n. Chr.
S. 20: Die vor- und frühgeschichtlichen Siedlungen lagen gewöhnlich nicht an den Fernstraßen, da diese das Wasser mieden, während die Menschen es suchten.
S. 32: Die Straße durch die Kurzen Hessen führte von Frankfurt über Friedberg, Hungen, Nonnenroth, Grünberg, Merlau, Ermenrod, Romrod, Alsfeld, Hersfeld und Berka nach Eisenach. Ihr berühmtester Benutzer war Martin Luther. Er wählte diese Straße 1521, als er zum Reichstag nach Worms zog, und passierte Eisenach, Berka, Frankfurt und Oppenheim. Auf der Rückreise nahm er den Weg über Oppenheim, Frankfurt, Friedberg, Grünberg, Hersfeld und Berka zur Wartburg, so daß er zweimal auf der Straße durch die kurzen Hessen reiste.
S. 36: Die Straße durch die Langen Hessen wurde nicht allein von den nach Thüringen, sondern auf einer weiten Strecke auch von vielen nach den Seestädten ziehenden Fuhrwerken benutzt und ist daher für die Straßenverbindung nach Osterode bis zur Abzweigung des nach Norddeutschland sich wendenden Verkehrs von größerem Interesse als die Straße durch die Kurzen Hessen. Sie führte von Frankfurt über Gießen, Lollar, Kirchberg, Staufenberg, Ebsdorf, Wittelsberg, Amöneburg, Kirchhain, Langenstein, Erksdorf, Speckswinkel, Momberg, Treysa, Ziegenhain, Homberg/Efze, Spangenberg, Waldkappel, Eschwege nach Mühlhausen bzw. Langensalza. In Treysa verließ der Verkehr in Richtung Hamburg die Straße und zog über Schlierbach, Waltersbrück, Landsberg, Bischhausen bzw. Gilsa, Kerstenhausen, Fritzlar, Gudensberg, Besse, Großenritte zunächst nach Kassel.


Wilhelm Neuhaus: Auf den Spuren der Abtei Hersfeld in deutschen Gauen, Hans Ott Verlag, Hersfeld 1941

S. 110: Die Klöster Blankenheim und Aua Ein Bauwerk aus hersfeldischer Abteizeit befindet sich in dem Dorfe Blankenheim an der Fulda. Es ist die alte Ortskirche, die einst die Kirche einer hersfeldischen Probstei gewesen ist. Sie allein hat sich noch, wenn auch in recht verstümmelter Gestalt, von dem Nonnenkloster erhalten, von dessen Grund und Boden nun eine Domäne Besitz genommen hat. Die Stätte liegt auf einer kleinen Anhöhe, sie wird schon bei der Wildbannschenkung Kaiser Heinrichs II. von 1003 als „Solium Gumberti“ d.h. Einsiedelei des Gumbert bezeichnet, muß also wohl durch den Aufenthalt dieses Mannes eine besondere Bedeutung oder gar Weihe erhalten haben. Hierhin verlegte um 1230 Abt Ludwig das Nonnenkloster, das sein Vorgänger Siegfried 1190 in Aua im Geisgrunde zu Ehren der Mutter Gottes und des Apostels Johannes gegründet hatte. Die Gründe für diese Verlegung sind uns nicht bekannt, vielleicht sollte dadurch dem Kloster eine bessere Entwicklungsmöglichkeit gegeben werden, als in dem abgelegenen Geistale möglich gewesen war. Jedenfalls wurde es an seiner neuen Wirkungsstätte bald so reich bedacht, daß seine Existenz sichergestellt war. Es wird uns interessieren, wenigstens einige der Schenker und ihre Stiftungen kennen zu lernen. Die Äbtissin des Klosters Heerse in Westfalen, Gertrud, schenkt die Güter, die ihr Kloster in Owa (eine Wüstung bei Meckbach) besaß und dem hersfeldischen Marschal auf Burg Krayenberg zu Lehen gegeben hatte (1233). ................. Die Nonnen von Blankenheim hatten sich sogar der Gunst einer Königin zu erfreuen. Beatrix, die Witwe des deutschen Königs Heinrich Raspe (+ 1247), gab ihnen ihre Güter in dem nahe gelegenen Hergershausen. Helfrich, ein Rotenburger Kastellan, muß ein besonderes Vertrauen zu ihnen gehabt haben. Er legte die Sorge für das ewige Heil seiner ganzen Familie in ihre Hände (1253). ................. Dem Seelenheil seiner Gattin Elisabeth gelten 4 Mansen in Braunhausen und für sein eigenes 5 Solidi Zins aus den Gütern in Owa b. Meckbach und Lehen, die er in Hergershausen hatte. Hinzu fügte er dem allen noch einen Mansus in Mecklar, die Pacht von dieser Hofstätte soll für die Beleuchtung des Klosters verwandt werden.


Wilhelm Neuhaus: Geschichte von Hersfeld, Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Auflage, Hans Ott-Verlag , Bad Hersfeld

S. 141: Wir brauchen hier auf die Lge des Bauernstandes nicht einzugehen, sie war im Hersfelder Gebiet nicht besser oder schlechter als anderswo. Auch hier war man mit dem Bauern in den letzten dreihundert Jahren übel umgesprungen. Seine alte bäuerliche Freiheit war vernichtet worden, ehrmindernde Abgaben hatte man ihm zum Zeichen seiner persönlichen Unfreiheit auferlegt, seine Rechte in bezug auf die Gemeindegüter (Wald und Weide) hatte man beschränkt, eine Überfülle von Verpflichtungen und Dienstleistungen ihm aufgebürdet. Ein gewaltiger Grimm und Trotz gegen seine Unterdrücker hatte sich in ihm aufgespeichert.


Franz Carl Theodor Piderit: Denkwürdigkeiten von Hersfeld, Hersfeld 1829, im Industrie-Comptoir

S. 33 / S. 34: ........ Sein Nachfolger Bernhard bekam vom Kaiser Heinrich II. den Forst rings um das hersfeldische Gebiet, erlebte aber die Schmach der Absetzung, weil man den üppig gewordenen Mönchen einen Zuchtmeister geben wollte. Der kam aus dem bayerischen Kloster Althaha. Godehard war der Name dieses merkwürdigen Mannes. Nachdem die Conventualen die schwere Hand des Reformators gefühlt hatten und zur Beachtung der Regel Benedikts zurückgebracht waren, nachdem er eine Menge unnützer Prachtgewänder hatte verbrennen, goldene und silberne Gefäße einschmelzen lassen, erweiterte er die Stadt Gotha und wurde daher als Stifter derselben geehrt und sein Bild in das Stadtsiegel aufgenommen. Nach vielen rühmlichen Thaten begab er sich in eine böhmische Einöde, und starb 1035. - Er ist in die Zahl der Heiligen aufgenommen worden. - Sein Nachfolger Arnold, Erbauer des Johannesberges, Begleiter Heinrichs II. auf dessen Zug nach Rom, erwarb für das Stift einen Forst bei Breitungen und Schmalkalden, der auch das Amt Landeck umfaßte, und starb als Verwiesener in der von dem büßenden Günther von Schwarzburg mit Gütern bereicherten Probstei Göllingen. Unter diesen Äbten hatten die Stiftsgüter sich sehr vermehrt. Keine Zeit war günstiger für Klöster und (S. 34) geistliche Stifter, als das herannahende Ende des Jahrtausends, das man als das Ende der Welt anzusehen sich gewöhnt hatte. Hersfeld gewann besonders an Waldungen, wodurch das Gebiet bis an die Grenze von Fulda erweitert, und das Amt Landeck gewonnen wurde; in Thüringen durch die Schenkungen des büßenden Günthers, welcher die Probstei Göllingen mit Gütern an der Wipper und Unstrut bereicherte. Es schien damals, als sollten endlich alle weltlichen Besitzungen in die Hände der Geistlichkeit kommen, zumal unter einem so frommen Kaiser, wie Heinrich II. war; aber die Vorsehung hatte es anders gefügt. In den folgenden Jahrhunderten kehrte schon der größte Theil der Besitzungen durch Lehnerteilungen, sodann auch durch listige und gewaltthätige Handlungen der Schutzvogte in die weltliche Hand zurück. S. 36: - Einen Theil der Ebene, wo jetzt der Eichhof steht, beschattete damals ein Eichenwald, (ein Theil des Heuringswaldes, welcher unter dem Namen Eherineverst in einer Urkunde von 1070 vorkommt) von welchem wir die letzten Reste, einzelne, mächtige Eichbäume, welche hin und wieder an der Straße dem Wanderer ein Ruheplätzchen verschafften, in unseren Tagen fällen sahen.


Karl Schellhase: Territorialgeschichte des Kreises Rotenburg an der Fulda und des Amtes Friedewald, N.G. ELWERTsche Verlagsbuchhandlung (Kommissionsverlag), Marburg 1970

S. 49: Der Hessengau Der Westen des Kreises Rotenburg, d.h. das Gebiet westlich der als Gaugrenze zwischen Thüringen und Hessen bestimmten Wasserscheide, wird vollständig von dem pagus Hassorum oder Hessium eingenommen. .................. Kirchlich gehörte dieses Gebiet mit Ausnahme des Gerichts Rengshausen zum Archipresbyterat Braach im Archidiakonat Fritzlar. In Braach steht die älteste Kirche, der eine stattliche Anzahl Hauptkirchen mit ihren Filialen zugeteilt war. Es sind nach den in der Zeit von 1410 bis 1521 entstandenen Registern: Bebra, Beenhausen Breitenbach, Oberellenbach, Ersrode, Gilfershausen, Obergude Schwarzenhasel, Iba, Ronshausen, Rotenburg, Seifertshausen, Solz, Lispenhausen, Meckbach und Mecklar, außerdem noch die außerhalb unseres Gebietes liegenden Pfarreien Altmorschen, Binsförth, Heina, Heinebach, Konnefeld, + Leimbach, Neumorschen und Pfieffe.
S. 54: Im Westen war die Fulda Mainzer Bistumsgrenze mit dem Archipresbyterat Ottrau, im Norden der Archipresbyterat Braach, dessen südlichste Orte Reilos, Friedlos, Mecklar und Meckbach sind. S.58/59: Die Abtei Hersfeld Den größten Teil unseres Gebietes hatte in ältester Zeit die Abtei Hersfeld im Besitz. Im Breviarium des heiligen Lullus sind die ältesten Nachrichten dafür erhalten. Unter Schenkungen von homines liberi befanden sich zu Braach (villa Bracho), + Breitingen (Breidinge) und Bebra (Biberaho) zwölf Hufen und dreiundzwanzig Hofstätten. Dazu kamen noch Güter in Liutgiseshusen, das wohl mit Lispenhausen gleichzusetzen ist. ................ Die ältesten Besitzungen gehörten zu dem weit ausgedehnten Streubesitz, der sich noch später in den Händen der Abtei befand. Es ist besonders bezeichnend für mittelalterliche Landesherrschaften, daß ihre Besitzungen verstreut lagen und sich aus den verschiedensten Rechten (z.B. Rechten an Grund und Boden, Patronaten, Vogtei und Zinsen) zusammensetzten. Ein Recht, auf dem sich die Erwerbung zusammenhängender Gebietsteile aufbauen konnte, war das des Wild- und Forstbannes. Ein (S.59) solches erhielt die Abtei Hersfeld durch Heinrich II. im Jahre 1003 über den Wald in Eherinvirst, einen Bezirk, der den westlichen Teil des Kreises Rotenburg und den nördlichen Teil des Kreises Hersfeld einnahm.
S.59/60: Die Grenze des Bannbezirkes, soweit sie in unser Gebiet fällt, ist folgende: von Mühlbach kommend überquert sie sie einen Bach, wahrscheinlich den Breitenbach bei Ellingshausen, läuft dann über Rengshausen und Sterkelshausen nach Baumbach, in dessen Nähe sie auf die Fulda stößt. Diese verfolgt sie auf der linken Seite aufwärts, gelangt nach +Breitingen, und zu dem solidum Gumberti (vermutlich eine „Einsiedelei an der Stelle des späteren Klosters Blankenheim“), überquert hier die Fulda und erreicht über +Ukefurt bei +Niedernausis den Kreis Hersfeld, in dem sie das Oberamt Friedewald mit dem Grenzzug über den Yubach (Ziebach?) und die Hirzlaha („Grabensenkung im Hörsel“) in deren Oberlauf und das Flußbett der tauben Herfa, „eines linken Nebenflusses der Herfa“ umschließt. Es folgt in größerem Abstand die Rindaha, ein Rinnsal, das Ziegler „mit dem im nördlichen Dorfteil von Schenklengsfeld in die Solz mündenden Bach Ring „ identifiziert. ............... Mit dem Forst- und Wildbann, auf Grund dessen dem Abt allein Recht und Freiheit zustanden, im Bannbezirk zu jagen bzw. anderen Erlaubnis dazu zu erteilen, erhielt er auch die Gerichtsbarkeit, die notwendig war, um Jagdfrevel zu verhüten. Gerade diese aus dem Bann sich ergebende Befugnis wurde dadurch, daß sich die Vögte ihrer bemächtigten, der Abtei zum Verderben. Eine Fülle von Nachrichten aus der Zeit vom 12.-17. Jahrhundert für das Gebiet des Wildbannbezirkes von 1003 läßt uns die sich aus der hohen Gerichtsbarkeit (S.60) entwickelnde Landeshoheit erkennen. Es sind Zeugnisse des hersfeldischen Lehnshofes; sie beziehen sich vor allem auf Belehnung von Gütern und Zinsen in Atzelrode, +Aue, Baumbach, Beenhausen, +Benau, Blankenheim, Braach, +Kleinbraach, Breitenbach,+Breitingen, +Dithers, +Elberode, Ersrode, +Erkisfurt, Gerterode, Hainrode, Heierode, Licherode, +Lubental, Lüdersdorf, +Malkus, Meckbach, Mecklar, +Nausis, Rengshausen, Rohrbach, Rotenburg,+Sassenheim, +Schöppach, Sterkelshausen und +Ungedanken. Im Jahre 1057 ertauschte die Abtei Hersfeld vom Erzbistum Mainz das ehemals mainzische Dorf Weiterode (Widenrode) gegen mehrere Kirchen in der Pfalz mit deren Pertinenzen. In allen übrigen Dörfern der Ämter Rotenburg, Sontra und Friedewald, die außerhalb des Bannbezirks von 1003 liegen, findet sich mehr oder minder großer Besitz des Stifts Hersfeld. ................. Für den größten Teil des hersfeldischen Besitzes geben erst spätere Nachrichten Aufschluß, so daß es oft ungewiß bleibt, wie er an Hersfeld gekommen ist
. S.65/66/67: Das Kloster Blankenheim Abt Siegfried von Hersfeld hatte 1190 in Aua ein Nonnenkloster gegründet. Erzbischof Siegfried II. von Mainz erteilte schon 1218 Abt Ludwig von Hersfeld die Erlaubnis, es zu verlegen; doch erst über ein Jahrzehnt später fand es seinen neuen Platz in Blankenheim. 1229 bestand der Plan. (Anmerkung Schellhase: Die Verlegung fand statt zwischen 1229 und 1233 (Wenck 3 UB. Nr 110 u. 112). Die Gründe für sie bleiben unbekannt; doch waren Verlegungen keine seltenen Erscheinungen und meistens wirtschaftliche Entscheidungen dabei ausschlaggebend.) 1248 begegnet der erste Probst des neuen Klosters, Helwicus. Das Augustiner-Nonnenkloster war durchaus von Hersfeld abhängig und wurde von einem hersfeldischen Konventualen geleitet.
(S.66) Gedacht war es als Versorgungsanstalt für unverheiratete Töchter der hersfeldischen Dienstmannschaft - darunter die von Bebra, Breitingen, Braach, Baumbach, Iba, Meckbach, Mecklar, Milnrode, Rotenberg und Ronshausen - , die in der Umgegend ansässig war.Auf diese Weise erhielt das Kloster durch Schenkungen und Mitgift der neu eintretenden Nonnen Besitztum und Lebensfähigkeit. ................ Größeren Besitz hatte die nicht sehr reich ausgestattete Probstei Blankenheim nur an wenigen Stellen; (Anmerkung Schellhase: Auffallend ist, daß sie in dem Dorf Blankenheim nur einige Zinse hatte; das Dorf blieb hersfeldisch und wurde später hessisch.) und auch dort blieb er ihr nich lange erhalten. Dazu gehören das Dorf Dens, das Helfricus castellanus von Rotenburg mit dem Patronat an das Kloster geschenkt hatte, das aber bereits im Anfang des 14. Jahrhunderts an Hessen übergegangen sein muß, ferner die villa Gerthingeris, die, ursprünglich hersfeldisch, kurz vor 1267 an die Probstei gekommen war und ebenfalls an Hessen fiel. Im Jahre 1304 gab Landgraf Heinrich I. zu seinem Seelenheil villam Ulrode ab omni onere iurisdictionis liberam et exemptam dem Kloster; sie war 1401 bereits wieder (S.67) hessisch. Nur das Dorf Nausis scheint bis ans Ende trotz häufiger Verpfändung Klostereigentum gewesen zu sein. Dazu kamen Güter und Zinse, die das Kloster im Laufe der Zeit durch Schenkungen, Verkäufe und Mitgiften erlangt hatte in Bebra, Baumbach, Braach, +Niederbraach, +Breitingen, Braunhausen, Erkshausen, Gerterode, Gilfershausen, Niedergude, Hergershausen, Guttels, Iba, Lispenhausen, Lüdersdorf, Meckbach, Mecklar, Mündershausen, Rotenburg, +Ungedanken, Weiterode, Schwarzenhasel, Sterkelshausen, +Gundeshausen, +Leimbach, +Obterode, +Schießhain, +Rudolferode, +Grasbach und Schnellrode.
S.67/68: Das Kloster Cornberg Im Jahre 1230 unterstellte sich das kurze Zeit vorher gegründete Benediktinernonnenkloster Bubenbach der Abtei Hersfeld. Als Gründer des Klosters Bubenbach ist die Reichsburgmannschaft auf der Boyneburg zu vermuten. Dafür spricht, daß die zur Burgmannschaft gehörenden Familien wie die von Boyneburg, die Craz, die von Hohenstein, die Vögte von Sontra oder die Trott am meisten an der Ausstattung des Klosters beteiligt waren, auch daß sich Angehörige dieser Familien als Pröbste, Priorinnen und Nonnen im Kloster finden. ................ Mit der Unterstellung unter die Abtei Hersfeld ging die geistliche und weltliche Leitung des bis 1230 selbständigen Klosters an die Abtei über. Der Probst des Klosters war seit dieser Zeit stets ein Hersfeldischer Konventuale. Zu Verkäufen und Verpfändungen von Klosterbesitz mußte die Zustimmung des Abtes von Hersfeld eingeholt werden. Auch die Schutzherrschaft über das Kloster wurde seit 1230 von der Abtei Hersfeld ausgeübt.
S.68: Der Besitz des Klosters Bubenbach-Cornberg stammte zum größten Teil von den Mitgliedern der Reichsburgmannschaft auf der Boyneburg. ................ Von anderen Besitzherren geschenkte oder gekaufte Güter finden sich in Dens, Dankerode, Asmushausen, Schwarzenhasel, Seifertshausen, +Hilwarterode, Solz, +Sigeln, Sterkelshausen, Stadthosbach, Iba, Braunhausen, Ulfen,Wellingerode, Meckbach, Ober- und Niederellenbach, Mecklar, Breitau, Gilfershausen, +Crasrode, Friemen, +Niederrechtebach, Gehau, Heyerode, Herlefeld, Hersfeld, Hoppach, Mäkelsdorf, +Mosen, Reichensachsen, Thurnhosbach, Velmeden, Waldkappel, Weidelbach, Weißenborn, Hergershausen, ober- und Niedergude, Erkshausen, Erdpenhausen, Wölfterode und Krauthausen. Bei den erwähnten Besitzungen handelt es sich vor allem um kleineren Grundbesitz, Zinsen und Abgaben, die im Laufe der Zeit, wie es der Zufall brachte, verstreut in einem weiten Raum, an das Kloster gegeben wurden. Der größere Grundbesitz findet sich in der Nähe des Klosters.
S.70/71: Die Grafen von Ziegenhain und Reichenbach Wo überall im Kreis Rotenburg Besitzungen der Grafen von Ziegenhain oder der Grafen von Reichenbach auftreten, handelt es sich um hersfeldische Lehen. Einerseits kann ehemaliges ziegenhainisches Allod der Abtei aufgetragen worden sein, zum anderen Teil sind die Grafen von Ziegenhain oder Reichenbach als hersfeldische Lehnsmannen in Besitzungen der Abtei eingesetzt. Allod findet sich in folgenden Fällen: 1146 verpfändet Graf Boppo von Ziegenhain-Reichenbach auf ein Jahr das Dorf Dankerode an das Stift Hersfeld. In der Zeit von 1180 bis 1200 erhielt Abt Siegfried von Hersfeld das Dorf Blankenheim vom Grafen Gozmar genannt Rufus, dessen Allod es gewesen war. In allen übrigen Fällen, die zeitlich nach der Lehnsauftragung der Grafschaft Ziegenhain an das Stift Hersfeld liegen, wird es weit schwieriger, ehemaliges Allod und späteres Lehnsgut streng zu scheiden. (S.71) Doch werden die Ziegenhainer Besitzungen in unserem Gebiet meist Lehnsgut gewesen sein. Indessen hielten sich die Grafen von Ziegenhain und Reichenbach nicht sehr streng an die Lehnsauftragung - der hersfeldische Konsens fehlt überall - und behandelte alle Besitzungen wie Eigengut. In der nächstältesten Urkunde von 1254 übergab Graf Gottfried von Reichenbach dem Albert Piscator eine halbe Hufe mit einem von aller Lehnsverbindlichkeit ihm gegenüber befreiten Hof zu Blankenheim. ................. Ähnlich wie die Grafen von Ziegenhain am Fuldaknie, einem zwischen Hersfeld und Hessen strittigen Gebiete, in dem zahlreiche hersfeldische Ortsvogteien lagen, ihre Vogteirechte ausübten, die sie gerade im Kampf Hersfelds mit Hessen erhalten hatten, so tauchen sie ebenfalls in einem wichtigen Teil des Amtes Sontra, dem Gericht Ulfen,auf.
S.73/78: Die Reichsburgmannschaft auf der Boyneburg Von dem Reichsgut, das zur Zeit der Sachsenkaiser in der Gegend von Sontra bestanden hat, führt die Entwicklung in Zwischenstufen zu den Verhältnissen, die sie zu Anfang des 14. Jahrhunderts beim Auftreten der hessischen Landesherrschaft in diesem Gebiet anzutreffen sind. ................... (S.78) Für die von Boyneburg selbst ist es weit schwieriger, Allodial- und Lehnsgüter streng zu scheiden, weil in vielen Fällen erst von der hessischen Zeit ausgegangen werden kann. Als Allod sind anzusehen ihre Güter in Mönchhosbach, Weisenhasel, Rockensüß, +Elrichsüß, das halbe Dorf Rautenhausen, Hübenthal, Sontra, +Eckhartshausen, +Unterhasel, Königswald, Mecklar, Meckbach, +Grasbach, Breitau, Berneburg, +Röhrig und +Schickeberg. (Anmerkung: Allod, Allodium, freies Grundeigentum im Gegensatz zum Lehnsgut, Feudum; allodial, lehnsfrei, frei vererblich; Allodialgüter, die Privatbesitzungen eines regierenden Fürstenhauses.)
S.85/86: Das hersfeldische Einflußgebiet am Fuldaknie und die Erwerbung Friedewalds Obgleich es unter den Augen des Stiftes Hersfeld lag, dessen Ansprüche mit Hilfe einer Anzahl von Einzelvogteien des 13. und 14. Jahrhunderts gewahrt wurden, endete der Kampf um das strittige Gebiet zugunsten der Landgrafen von Hessen. Bereits am Anfang des 14. Jahrhunderts hatten die Landgrafen die Zollstätten zu Bebra und Ronshausen in ihre Gewalt gebracht, die zum ersten Mal 1359 genannt werden. Als erster Grundbesitz ist der in +Ulrode (östlich oberhalb Meckbachs) erwähnt, den Landgraf Heinrich I. 1304 an das Kloster Blankenheim geschenkt hatte. In Breitenbach und Weiterode hatte sich Hessen vor 1317 und in Rudolferode vor 1333 festgesetzt. Die Wüstung wird 1344 als landgräflich bezeichnet. In Blankenheim lag Besitz 1336; und das innerhalb des hersfeldischen Wildbannbezirkes von 1003 gelegene Gebiet von Meckbach und Mecklar wurde zusammen mit dem Schloß Friedewald in den Kämpfen Landgraf Hermanns II. als hessischer Besitz an die von Buchenau versetzt. Gegen Hersfeld wurde das ganze Anspruchsgebiet durch die Anlage der Burg Ludwigsau im Jahre 1416 gesichert, in deren Nähe bei Reilos das Stift Hersfeld sein Territorium keilförmig in das hessische vorschob und es trotz heftigen Sträubens der Rotenburger Beamten behauptete. Die Burg Ludwigsau war auf der Grenze zwischen hessischem und hersfeldischem Territorium angelegt worden (S. 86) und bezeichnete durch ihre Lage am besten, mit welch großer Hartnäckigkeit und Rücksichtslosigkeit Hessen seine Gebietserwerbung im hersfeldischen Einflußgebiet betrieb.
S.110/111: Das Amt Rotenburg Die Stadt Rotenburg, um die Mitte des 12. Jahrhunderts von den Landgrafen von Thüringen gegründet, wurde Amtsmittelpunkt für das dem Stift Hersfeld entfremdete Gebiet. .................. (S.111) Im Laufe des 14. Jahrhunderts erweiterte sich das Amt Rotenburg im Süden durch die Erwerbung der Dörfer Mecklar und Meckbach und wurde - wann ist unbekannt - der besseren Verwaltung wegen in ein Ober- und ein Untergericht gegliedert. (Anmerkung Schellhase: Diese Einteilung tritt in den Rotenburger Rechnungen zum Jahre 1498 auf (Rechn. I Rotenburg 2. Rentmeisterrechnungen) Über die Zuteilung der einzelnen Dörfer zum Amtsbezirk, bzw. zum Ober- und Untergericht, unterrichten die Rotenburger Rechnungen des 15. Jahrhunderts. Im großen und ganzen liegen damals die Verhältnisse ebenso, wie sie in den Salbüchern des 16. Jahrhunderts genauer dargestellt sind. Das Obergericht und das Untergericht des Amtes Rotenburg waren in nichts unterschieden: ................... Das Obergericht gliederte sich in drei Gerichtsstühle, den zu Bebra mit Asmushausen, Braunhausen, Gilfershausen und Lispenhausen, den zu Breitenbach mit Blankenheim , Lüdersdorf, Meckbach und Mecklar und den zu Weiterode mit Ronshausen und Iba. Innerhalb des letzteren wechselte der Gerichtsstuhl zwischen den drei Dörfern. Zum Untergericht gehörten das Gericht Baumbach mit Braach, das an Stelle von Baumbach auch als Sitz des Gerichts genannt wird, Oberellenbach, Niederellenbach, Erdpenhausen, Hergershausen, sowie Sterkelshausen und das Gericht Seifertshausen mit Dankerode, Erkshausen, Obergude, Niedergude und Schwarzenhasel. Alle diese Gerichte mußten, wenn das Urteil zweyspruchig war, an den Oberhof in Rotenburg appellieren.
S.119: Das Amt Friedewald und das Untergericht Heringen Das hersfeldische Amt Friedewald und das fuldische Untergericht Heringen sind trotz der Werra-Fulda-Wasserscheide, die beide Gebiete voneinander trennt, mindestens seit dem 15. Jahrhundert unter der hessischen Landeshoheit als einheitliches Verwaltungsgebiet betrachtet worden. Gemeinsam mit dem geographischen Begriff Seulingswald bezeichnet, bildeten sie das hessische Forstamt Friedewald, das mit dem politischen Amt Friedewald jedoch nicht völlig gleichzusetzen ist. Da im Osten die Fulda und im Norden die Ulfe die Forstamtsgrenze bildeten, so wurden Mecklar, Meckbach, Teile von Weiterode, Ronshausen und Hönebach, die politisch und gerichtlich unter Rotenburg standen, in dieses Gebiet einbezogen.
S.121/122/123: Der Kreis Rotenburg Das Organisationsedikt des Kurfürsten Wilhelm II. vom 29. Juni 1821, „die Umbildung der bisherigen Staatsgewalt“, und die Verordnung vom 30. August 1821, „die neue Gebietseinteilung betreffend“, lösten die alte Ämterverfassung endgültig auf und schufen nach preußischem Vorbild die Kreiseinteilung. Damals wurde auch der Kreis Rotenburg geschaffen. .................. (S.122) Neue Umwälzungen brachte der Heimfall der Rotenburger Quart an das Kurhaus nach dem erbenlosen Tod des letzten regierenden Landgrafen der Rotenburger Linie, Victor Amadeus, am 12. November 1834. Nicht ohne Zwist fiel der Besitz an das Haus Hessen Kassel zurück; man stritt sich, ob die Rotenburger Erbschaft an das Kurhaus oder an den Kurstaat, wie die Stände wollten, fallen sollte. Die Auflösung des Landtages ohne formellen Abschied durch den Minister Hassenpflug am 6. April 1835 entschied zugunsten des Kurhauses. Die fürstlich-rotenburgischen Justizämter erhielten die Bezeichnung kurfürstlich-hessische Justizämter und blieben zunächst bestehen. Es gab also innerhalb des Kreises Rotenburg die Ämter Rotenburg I, Rotenburg II, Rotenburg III, Sontra und Nentershausen.
(S.123) Zwei Jahre später fand eine Neuregelung statt, die nach dem Heimfall der Rotenburger Quart unbedingt notwendig geworden war und den Beamtenappparat und die Landesverwaltung bedeutend vereinfachte. Nach der Verordnung vom 5. November 1836 wurde das Justizamt I (vor 1834 das kurfürstlich-hessische Amt Rotenburg) unter das fürstlich-rotenburgische Oberamt Rotenburg (seitdem Justizamt I) und das fürstlich-rotenburgische Unteramt Rotenburg (seitdem Justizamt II) verteilt. Das Justizamt Rotenburg I erhielt Ellingerrode, Mischels und einen Teil von Lispenhausen, das Justizamt II Alteneich, Atzelrode, Beenhausen, Emerichsrode, Ersrode, Gerterode, Guttels, Hainrode, Heyerode, Ludwigseck, Mündershausen, Niederthalhausen, Oberthalhausen, einen Teil von Schwarzenhasel und Trunsbach. Meckbach und Mecklar wurden mit dem Kreis Hersfeld vereinigt, zu dem schon 1822 Rohrbach und Tann gehörten.
S.129/130: Die Grenzen des Amtes Rotenburg ................... Hier nimmt die Grenze ihren Anfang, die den Forst Wildeck im Süden von dem Forst Friedewald scheidet. (S.130) Sie folgte zunächst der Straße, die von Großensee nach Rotenburg läuft, führte über +Mittelwinden nordwestlich von Hönebach und benutzt dann als Grenze die Ulfe, die durch Ronshausen und Weiterode fließt und bei der Ulfenmühle in die Fulda mündet. Von hier aus bildete die Fulda bis zum Ausgangspunkt der Rotenburger Beschreibung von 1574, der Ludwigsau, eine Grenze, die ebenso wie die der Ulfe jung ist und eher eine Forst- als eine Amtsgrenze darstellt. Wie aus der Ämterverfassung hervorgeht, gehörten die Dörfer Hönebach, Ronshausen, Weiterode, Meckbach und Mecklar der Jurisdiktion nach immer zum Amt Rotenburg. Für Meckbach und Mecklar wird diese Einteilung bestätigt durch einen Grenzzug, der zwischen Hessen und Hersfeld aufgestellt wurde und im Rotenburger Salbuch von 1538 überliefert ist.


Wilhelm Södler: Spuren der Vergangenheit, Frühmittelalterliche und mittelalterliche Spuren in Ludwigsau-Mecklar, im Eigenverlag 1999 - 2000 (W. Södler, Beim Kalkofen 8, 36211 Alheim-Heinebach)

13. ) Der Ortsname „Mecklar“ verweist schon etymologisch auf eine frühe Entstehung des Ortes Flurnamen, so auch Ortsnamen, leiten sich stets von einfachsten Grundvoraussetzungen her ab. Eine etymologische Deutung des Ortsnamens „Mecklar“ verweist in der ersten Silbe, wie bei dem Ortsnamen „Meckbach“, auf eine sehr frühe Wortbedeutung für „groß“ und damit auch schon auf ein sehr viel höheres Alter als die bisher älteste Urkunde von Mecklar aus dem Jahre 1252 Chr. („Mekelar“). Die erste Silbe des Ortsnamens „Mecklar“ entspricht dem althochdeutschen Wort „michel“ = groß (indogermanischen magh = groß, altfränkisch mikil = groß; ferner Megalithgräber = Großsteingräber; Megara, ursprünglich Megaron = großes Gemach, Höhle, Raum; (vergleiche Etymologie für Meckbach) und bildet Ableitungen zu Mickel, Mechel, Meckel, Meck(e); so wie z. B. bei Mecklenburg = die große, die starke Burg. Michelstadt in Hessen, 742/795 n. Chr. = Micklinstad; 815 n. Chr. = Michlinstad; Michelbach = großer Bach. Das Wort für 'groß', das griechisch in mégas, Stamm megal, das lateinisch als magnus, magis vorliegt, deckt diesen Begriff auch im Germanischen: An seine Stelle tritt dann als alt- und mittelhochdeutsche Neuerung das Wort 'grôz', altsächsisch 'grot', niederländisch 'groot', altfriesische 'grät', angelsächsisch 'great'. Althochdeutsch ist schon im 8. Jahrhundert die heutige Bedeutung erreicht. Schon allein daraus wäre zu schließen, daß die erste Silbe des Ortnamens „Mecklar“ bereits lange vor dem 8. Jahrhundert entstanden sein müßte. (U.a. Kluge, Etymologisches Wörterbuch, Berlin, New York 1975; Sturmfels/Bischof, Unsere Ortsnamen, Bonn, 1961):


Die zweite Silbe des Ortsnamens „Mecklar“ ist die Silbe „lar“, die sich vielfach in Ortsnamen- und Flurnamenkompositionen findet. Ihre etymologische Deutung verweist ebenfalls weit in die Vergangenheit zurück


Der Ortsname „Mecklar“ ist zu deuten als 'großes Weideland' und ebenso auch als 'großes Lager' (auch Kriegslager), mit einem Gut, einem Gehöft. Spätere Rückschlüsse aus Urkunden deuten darauf, daß es sich dabei um einen ehemaligen befestigten königlichen Gutshof (curtis =Wehrcurtis, ein Allod) gehandelt hat, der bereits im 6. Jahrhunderts bestanden haben könnte. Da der gesamte Bereich Mecklar auch unmittelbar zum fränkischen Reichsgut in einem besonders gefährdeten Grenzgebiet zählte, sind aus siedlungsgeographischer Perspektive und nach Grundsätzen fränkischer Politik die Anfänge Mecklars an einem Verkehrsweg, einer Fuldafurt und im Bereich der Kirche zu suchen. Der Rotenburger Metropolitan, Friedrich Lucae, beschäftigte sich in der Rotenburger Chronik „Das edle Kleinod“ ebenfalls mit eine Deutung des Ortsnamens. Er kommt bei seinen Überlegungen auch zu dem Schluß, daß die beiden Orte Mecklar und Meckbach sehr alt sein müßten. Die Silbe „lar“ suchte er nach alten Schriften und nach Annalen aus der Zeit Karls des Großen in vergleichender Begründung als Sitz oder Kriegslager und schließlich als „Castra Magna, das große Lager“ zu deuten. „Außer Zweifel haben hier die Römer oder die Franken unter Karl dem Großen an diesem bequemen Ort kampiert und ein großes Lager gehalten“. Lucae war mit seinen Überlegungen durchaus auf der richtigen Spur. So ist es aus der historischen Gesamtsituation heraus keineswegs ausgeschlossen, daß Karl der Große ein großes Feldlager bei Mecklar gehabt haben könnte. Mehrere Aufenthalte Karls des Großen sind auch während des 30jährigen Sachsenkrieges für Hersfeld oder Fritzlar bezeugt. Die beiden Orte Mecklar und Meckbach, die Lucae als Orte „gleichen Alters“ anspricht, sind es wohl auch und dabei wesentlich älter als die erste urkundliche Nennung beider Orte. Wie auch die obige etymologische Untersuchung und Darstellung aufzeigt, hat die erste Silbe der beiden Ortsnamen in verschieden alten Sprachen jeweils die Bedeutung „groß“. Wie bereits angesprochen, ist letztlich die Silbe „Meck“ bis hin zu mundartlich „magh“ u.ä. jedoch wohl bereits lange vor der Zeit Karls des Großen bereits im Althochdeutschen und Mittelhochdeutschen durch das Wort 'grôz' = 'groß' ersetzt (Etym.W., Kluge, Berlin 1975). Beide Orte, Mecklar und Meckbach, zählen auch siedlungsgeographisch zu ältesten Wohnplätzen des Fuldatales (Scharlau, Siedlung und Landschaft im Knüll, Leipzig 1940). -Prof. Scharlau und andere stufen aufgrund ausgedehnter wissenschaftlicher Untersuchungen „bach“-Orte, die nicht mit einem Personennamen verbunden sind, mit als älteste Siedlung- und Wohnbereiche im Fuldatal ein, so z.B. etwa um Christi Geburt. Während nun Lucae Mecklar als „Castra Magna, das große Lager“, deutet, stuft er dagegen Meckbach als „conclave“, als „Gemach“ oder als „verschlossene Kammer“ und als „große Festung oder Schanze“ ein, was bisherige Untersuchungen für das 6-10. Jahrhundert und darüber hinaus auch archäologisch bestätigen.


Wenck, Helfrich Bernhard: Hessische Landesgeschichte, Dritter Band, Frankfurt und Leipzig 1803; Urkundenbuch

S. 123
CXXXVI
Helfrich, Castellan in Rotenburg, schenkt dem Kloster Blankenheim das Dorf Dens, Amt Sontra, und mehrere Güter in benannten Orten. d. 30. Jul. 1252. (ex Orig.) Helfricus Castellanus in Rotenberc Universis presens scriptum inspecturis salutem in eo qui omnium est salus. Ne labantur cum tempore que fiunt in tempore decet et expedit ea per scripta memorie commendare. Hinc est quod notum esse volumus universis, quod nos villam Tense cum patronatu ecclesie ipsius ville aliisque attinenciis pro saltute anime Heinrici filii nostri Ecclesie in Blankenheim contulimus sub hac forma quod prepositus predicte Ecclesie in anniversario iam dicti filii nostri dominabus X. folidos soluat annuatim reliqua vero ad usus Cenobii distribuantur. Item bona nostra in Solza ..... Lispendehusen ..... Item IIII. mansos in Brunenhusen sitos pro salute anime domine Elizabet uxoris nostre ipso iure contulimus Item contulimus ipsi ecclesie I. mansum in Mekelar ad luminaria. Item contulimus ad infirmariam dominarum V. folidos quos soluet prepositus de Owa in Mekebach. Item pro salute anime nosre XIII. bona que dicuntur Lehen in Hergereshusen sita contulimus cenobio memorato. Huius rei testes sunt: Hartradus Conradus de Bobebessen Hermannus burggravius milites. Bruno facerdos in Ellenbach et alii quamplures. Ut autem hoc factum nostrum firmum permaneat presentem paginam Sigillo nostro corroboranimus. Acta sunt haec Anno gratio Mo. CCo. LII. III. Kal. Augustii


Elisabeth Ziegler: Das Territorium der Reichsabtei Hersfeld, Schriften für Landeskunde von Hessen und Nassau in Verbindung mit Marburger Fachgenossen herausgegeben von EDMUND STENGEL, 7. Stück, N.G.Elwert´sche Buchhandlung (Kommissionsverlag), Marburg 1939

S.14/15/16: 1. Die Vögte. Als geistliche Grundherrschaft bedurfte die Abtei Hersfeld der Vögte. Der „advocatus“ vertrat die Kirche nach außen hin und war Richter über die Immunitätsleute. Die Ausdehnung der abteilichen Güter über verschiedene Gaue brachte es mit sich, daß (S.15) die Abtei zahlreiche Vögte hatte, nach fränkischem Rechte im allgemeinen je einen für jeden Gau, in dem sie Güter besaß. .................. Hersfelder Vögte begegnen uns urkundlich zuerst im Jahre 932. ................. Diese Vögte und auch ihre nächsten Nachfolger waren wohl freie Grundbesitzer aus den betreffenden Gauen. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts lassen sich verschiedene Veränderungen im Hersfelder Vogteiwesen feststellen. Erstens sind die Vögte nun gräflichen Standes; seit 1057 ist ein „comes“ Udo als Hersfelder Vogt nachzuweisen. Zweitens ist jetzt gegenüber der Nebenordnung mehrerer Vögte die Gesamtvogtei eines Obervogtes, dem Untervögte unterstellt sind, durchgedrungen. Drittens setzt sich um 1100 bei den Hersfelder Vögten auch die Erblichkeit der Vogtei durch. Seit 1099 läßt sich in den Urkunden ein Graf Giso als Vogt nachweisen. (S.16) Durch die Vermählung Ludwigs III. von Thüringen, der sich als Landgraf Ludwig I. nannte, mit Hedwig, der Tochter des Grafen Giso IV., kam die Vogtei über Hersfeld zusammen mit der „gisonischen Erbschaft“ an die Landgrafen von Thüringen. In einer Urkunde von 1133 finden wir zuerst den Landgrafen von Thüringen als Vogt der Hersfelder Kirche genannt: „ Loduicho regionario comite advocatiam tenente Hersfeldensis ecclesie“. Im Jahre 1139 ist Landgraf Ludwig I. wiederum als Vogt der Hersfelder Abtei nachweisbar zugleich mit einem Untervogt Bobbo. Von Ludwig I. vererbte sich die Vogtei auf seinen Sohn und Nachfolger, den Landgrafen Ludwig II., den Eisernen, der in mehreren Urkunden erwähnt wird. 1156 wird er zusammen mit einem Untervogt Bobbo von Reichenbach genannt. Nach Ludwig II. Tode ging die Vogtei über die Abtei Hersfeld nicht auf seinen ältesten Sohn, den Landgrafen Ludwig III. , über, sondern zusammen mit den hessischen Besitzungen auf seinen zweiten Sohn Heinrich Raspe II..
S.16/17/18: In dem Verhältnis zwischen den Hersfelder Äbten und ihren Vögten ist anscheinend, wie es ja auch in den anderen Immunitätsherrschaften der Fall war, ein Wandel vor sich gegangen, seitdem die Vögte aus gräflichem Stande waren und die Erblichkeit ihres Amtes durchgesetzt hatten. Zwar liegen für (S.17) Hersfeld keine urkundlichen Verbriefungen vor, durch die die Rechte der Vögte beschränkt und festgesetzt worden wären, wie für zahlreiche andere geistliche Herrschaften; aber aus dem Bestreben des Abtes Siegfried, die Last der Abtei abzuschütteln, läßt sich doch schließen, daß auch die Landgrafen von Thüringen sich widerrechtliche Eingriffe in die Rechte des Hersfelder Abtes erlaubt haben. Als im Jahre 1180 Heinrich Raspe starb, erklärte der Abt die Vogtei für erledigt. Damit war aber Landgraf Ludwig II. von Thüringen, der Bruder Heinrich Raspes, nicht einverstanden. Den Streit, der darüber zwischen Abt Siegfried und dem Landgrafen entstand, schlichtete Kaiser Friedrich I. zu Erfurt 1182 durch folgenden Vergleich. Der Abt soll dem Landgrafen alle diejenigen „beneficia“ übergeben, die Heinrich Raspe weiterverliehen hatte. Die „beneficia et feoda“ aber, die Heinrich Raspe zu eigener Hand besessen hatte und die nun nach seinem Tode ohne Besitzer waren, nämlich die Vogtei über Hersfeld, Petersberg, Johannesberg, Rohrbach, Niederaula, Dankerode, sowie die Weizengefälle von Bebra, soll der Abt besitzen; der Landgraf kann sie nur durch gerichtliches Urteil oder durch freiwillige Übertragung von seiten des Abtes als Entgelt für Verdienste um die Abtei wiedererwerben. (S.18) Eine Reihe von Einzelvogteien wurde also dem Abt zugesprochen. In den folgenden Jahren finden wir in den Urkunden ausdrücklich betont, daß der Abt die Vogtei selbst verwaltet. Nach dem Tode des Landgrafen Ludwig II. scheint Abt Siegfried wiederum den Versuch gemacht zu haben, die Gesamtvogtei oder wenigstens mehrere Einzelvogteien einzuziehen. Landgraf Hermann I. konnte das nur dadurch verhindern, daß er im Jahre 1192 dem Hersfelder Abte die Abtei Burgbreitungen (Herrenbreitungen) samt der dortingen Vogtei überließ. Ein weiterer Verzicht des Landgrafen Herman von Thüringen auf die Vogtei über die Hersfelder „civitas“ , die Probsteien Petersberg und Johannesberg, über Aula und Rohrbach sowie auf Zoll, Münze und Marktrecht zu Breitingen geschah auf einem Hoftag zu Würzburg im September 1215.
S.18/19/20/21: 2. Entwicklung im westlichen Bannbezirk von 1003 In dem Kampfe zwischen Abt und Vogt um die Vorherrschaft im Immunitätsgebiet hatte anscheinend der Abt gesiegt; denn der Vogt hatte auf eine Anzahl Einzelvogteien verzichten müssen. Aber dieser Sieg war mit schweren Opfern erkauft. Es war gleichsam ein Kompromiß geschlossen worden: Dem Abte wurde in einem Teil seines Herrschaftsgebietes, natürlich in dem für ihn am wichtigsten, die Vogteirechte zugestanden, dafür mußte er aber andere Teile seines Gebiets an den Vogt preisgeben.Der Kampf zwischen Abt und Vogt endete schließlich damit, daß der Abt nun in dem ihm verbliebenen Gebiet ungehemmt von fremden Gewalten seine Landesherrschaft immer mehr ausbilden konnte, während der Vogt sein eigenes Territorium durch Teile des geistlichen Herrschaftsgebietes vergrößert hatte. Die durch die Verträge von 1182 und 1215 gegebene Anordnung war dabei nicht allein maßgebend. In den Bezirken, über die die Landgrafen von Thüringen die Vogtei behalten sollten, finden wir später die Hersfelder Äbte als Landesherren, während umgekehrt die Vögte auch in solchen Vogteien, die den Äbten zugesprochen waren, trotzdem die Landeshoheit erwarben oder wenigstens zu erwerben versuchten. Für die Landgrafen von Hessen, die Nachfolger der Landgrafen von Thüringen auf hessischem Boden, kam ja vor allem der Norden der Hersfelder Abtei zur Vergrößerung ihres Territoriums in Frage. So büßte die Abtei ein größeres Stück des Wildbannbezirkes von 1003, nämlich einen Teil des späteren Amtes Rotenburg, ein. Eine von den Vögten erbaute Burg spielte bei diesem Verluste auch eine große Rolle. Die Landgrafen von Thüringen hatten an der Grenze des Bannbezirkes zur Sicherung ihrer Vogtei über die Abtei Hersfeld die Burg Rotenberg auf dem Hausberge rechts von der Fulda angelegt. Schon seit dem Jahre 1170 lassen sich Burgmannen dieser landgräflichen Vogtei-Burg nachweisen. Um die Burg bildete sich nun ein Verwaltungsbezirk, das Amt Rotenburg, das 1372 zuerst urkundlich belegt ist: ....................... Entsprechend der Grenzlage seines Zentrums, der Burg Rotenberg, erwuchs dieses hessische Amt aus zweierlei Gebiet, aus landgräflichem Gebiet sowohl als auch aus althersfeldischem innerhalb des Bannbezirkes von 1003 gelegenem Besitz, nämlich der schon im „Breviarium Lulli“ genannten „villa Bracho (Braach), den Grenzdörfern des (S.20) Bannbezirkes Sterkelshausen und Baumbach, der vermutlich vom Hersfelder Abte auf dem linken Fuldaufer in der Gemarkung der Wüstung Breitingen gegründeten Stadt Rotenburg und den Dörfern Lüdersdorf, Breitenbach, Blankenheim, Mecklar und Meckbach, zu deren Behauptung bezw. endgültigem Erwerb Landgraf Ludwig I. eine zweite Burg unterhalb der Mündung des Rohrbaches in die Fulda „uf unsers stifts“ (der Abtei Hersfeld) „grunth unnd eigenthum“ erbaute. Ferner wurden im Laufe des 16. Jahrhunderts auch noch verschiedene andere benachbarte Ortschaften (Mündershausen, Wüstefeld, Atzelrode, Ellingerrode, Ersrode und Hainrode), die - als ehemalige Hersfelder Lehen - adeligen Herren zustanden, dem Amte Rotenburg einverleibt. Von Hersfelder Hoheitsrechten in den genannten Orten ist nicht mehr die Rede. (Anmerkung: Die Vögte stützten sich, abgesehen auf ihre Stellung als Vogt, auch noch auf eine Burg und erwarben dadurch ein der Abtei gehörendes Gebiet) Nur das Kloster Blankenheim, das im Amte Rotenburg gelegen war, gehört auch späterhin noch zum Territorium Hersfeld. Vermutlich spielt dabei der Begriff der geschlossenenen Vogtfreiheit eine Rolle. (Anmerkung: Klosterimmunität) Die Vogtei über Rohrbach, auf die die Landgrafen von Thüringen in den Verträgen von 1182 und 1215 verzichtet hatten, haben diese wie auch ihre Nachfolger, die Landgrafen von Hessen, trotzdem behauptet. Es gelang diesen infolgedessen, den größten Teil des „Gerichtes in der Rohrbach“ der Landgrafschaft Hessen einzuverleiben, nämlich die Dörfer Gerterode, Ober- und Niederthalhausen und Beenhausen, sowie den Hof Heierode und die Wüstung Sassenheim westlich von Beenhausen. Adelige Herren waren mit diesem Gebiete belehnt. Über die Verteilung der Gerichtsbarkeit und anderer Rechte unter diese (S.21) und die Landgrafen von Hessen geben uns zwei Weistümer aus den Jahren 1403 und 1481 Aufschluß. Das letztere berichtet sogar noch von richterlichen Befugnissen, die der Abtei Hersfeld in dem „gerichte in der Rohrbach“ zustehen. Zur Sicherung dieses von den hessischen Landgrafen erworbenen Bezirkes war auch eine Burg angelegt worden, die Burg Ludwigseck, die 1419 vollendet wurde. Von dieser Burg erhielt das „Gericht in der Rohrbach“ später den Namen Gericht Ludwigseck. Die Gerichtsstääte war im Dorfe Tann. Diese Ortschaft war wie auch das Dorf Rohrbach in territorialer Beziehung bei der Abtei Hersfeld verblieben. Sie gehörten jedoch beide in gerichtlicher Hinsicht noch zu dem alten „Gericht in der Rohrbach“, und die Landgrafen von Hessen haben sich dort die hohe Gerichtsbarkeit über Blut, Hals und Haupt dauernd erhalten.
S.22: Die Abtei Hersfeld hatte demnach durch die Bestrebungen der Vögte den links von der Fulda gelegenen nördlichen Teil des Widbannbezirkes von 1003 sowie ein kleineres Stück desselben auf der rechten Seite dieses Flusses (die Ortschaften Mecklar und Meckbach) gänzlich verloren.
S.33: Während die Abtei durch die Auseinandersetzung mit den Vögten und durch den zersetzenden Einfluß des Lehnswesens mannigfaltige Gebietsverluste zu erleiden hatte, war es den Äbten gelungen, in den ihr verbliebenen Gebieten ihre Landeshoheit zu befestigen. Die Entwicklung der Reichsabtei zum Territorium war abgeschlossen.
S. 145: Das Nonnenkloster zu Blankenheim, das im Jahre 1190 in dem später zum Amte Obergeis zählenden Dorfe Aua von dem Hersfelder Abte Siegfried gegründet und dann um 1230 nach Blankenheim verlegt worden war, konnte wie auch die übrigen Hersfelder Klöster in seiner Umgebung Besitz aufzuweisen. Vermutlich hatte es Anrecht auf die Villa Blankenheim selbst, ferner besaß es Güter in Hergershausen, Breitenbach, Gilfershausen, Solz, Lispenhausen, Braunhausen, Mecklar und Meckbach, das Dorf Dens, die Wüstungen Leimbach (bei Blankenheim), Gundeshausen Schießhain, Aue (bei Meckbach), Gertinger und Ulrode, sowie die Kirchen in Braach und Breitingen. Davon vermochte es aber dem Territorium Hersfeld nichts zuzuführen; denn die Landgrafen von Hessen verstanden es in ihrer Stellung als Hersfelder Vögte, diese Ortschaften an sich zu ziehen und ihrem Amte Rotenburg einzuverleiben. Nur das der Hersfelder Abtei unmittelbar unterstellte Kloster selbst und dessen gefreiter Bezirk der engeren Immunität, von dem sie mit ihren vogteilichen Befugnissen ausgeschlossen waren, verblieb dem Hersfelder Territorialverband.
S. 202: Mutmaßliche Supplik des Hersfelder Abtes an den Landgrafen wegen hessischer Übergriffe in der Gegend des Seulingswaldes, der Fulda und des Baches Solz
S. 202: Beilage 10 Mutmaßliche Supplik des Hersfelder Abtes an den Landgrafen wegen hessischer Übergriffe in der Gegend des Seulingswaldes, der Fulda und des Baches Solz:
Item vor der belehenung landtgrave Ludtwigs des sloßes Fredewaldt ist unser stifft unndklosternn vonn denn, die Fredewalt ingehabt haben, an wiltbann, fischerey, gehultz, durffern, wustenung, dinsten, zinßenn unnd oberkeyt keynn abbruch ader verhinder bescheenn. Aber sinther unnd naich geschicht unnserm stifft unnd kloisternn in unnserm keyserlichenn unnd koniglichenn zyrck bedrangk unnd abzogk vonn denn amptluthen zu Fredewalt an wiltpann, fischerey, geholtz, durffern, wustenug, dinstenn, zinßenn unnd oberkeythennin unnd umbdenn Sulings Waldt unnd der Fulde, zu Nußes, Ulnrode, die Fulde uff zu Holchaw, in und uff der Sultz, Oberrade, Niedersultz, Kattes, Gosßelndorff, Krumpach, dy Breytzbach Betterade, Schenk-Sultz, Oberfelch, der Rodebergk, das Birckkich, Drienbergk, Esschich, Luthenhußenn Welhelsberge, Ichenhußen, Herff, Eytzenrode unnd Sterckels vor Heymelshußen uber, das unser furfarnn, stifft und cloister mit aller herlichkeyt, oberkeyt, wiltban fischerey dinst, zinßen unnd nutzung ingehabt unnd eynsteils wir naich inhaben. Item in denn obgeschrebenn wustenung wulln die amptlutheden unnsern nicht gestattenn zu buwen ader zu rodenn unnd sprechenn, was verwasße so hoich, das es einem hyrtz an die hurner reihe, das sie hinfurth eynns furstennvonn Hesßenn unnd sol gein Fredewalt gehorenn ..... Item die Lodewigs Aw ist vonn Landtgraff Ludewig seliger dem alten ann unnser vorfarn willenn unnserm stifft zu nachteyl uff unsers stiffts grunth unnd eigenthum gebuet, das bitte wir auch zu wandeln, als sich geburn wil.


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